Bauleitplanung
Beschreibung
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
Hinweise für Seevetal: Bauleitplanung
Bauleitpläne sind zum Einen der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und zum Anderen die aus dem Flächennutzungsplan entwickelten und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungspläne. Planungsträger ist die Gemeinde, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist. Bauleitpläne werden durch den Rat der Gemeinde beschlossen.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in ihren Grundzügen dar. Er enthält für alle Flächen die beabsichtigte Art der Bodennutzung, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, überörtliche Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Bebauungsplan:
Für die Zulässigkeit eines Bauvorhabens ist entscheidend, ob das Baugrundstück im Bereich eines Bebauungsplans liegt. Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde jeweils für einen abgegrenzten Siedlungsbereich oder den Bereich eines Neubaugebietes aufgestellt. Der Bebauungsplan regelt genau das zulässige Baurecht durch Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, den überbaubaren Grundstücksbereich und die Verkehrsflächen betreffen. Wenn für ein Grundstück kein Bebauungsplan gilt, wird ein Bauvorhaben nach § 34 und § 35 Baugesetzbuch (BauGB) geprüft.
Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) genaue Regelungen, die von der Gemeindeverwaltung beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
Bauleitpläne sind zum Einen der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und zum Anderen die aus dem Flächennutzungsplan entwickelten und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungspläne. Planungsträger ist die Gemeinde, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist. Bauleitpläne werden durch den Rat der Gemeinde beschlossen.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in ihren Grundzügen dar. Er enthält für alle Flächen die beabsichtigte Art der Bodennutzung, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, überörtliche Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Bebauungsplan:
Für die Zulässigkeit eines Bauvorhabens ist entscheidend, ob das Baugrundstück im Bereich eines Bebauungsplans liegt. Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde jeweils für einen abgegrenzten Siedlungsbereich oder den Bereich eines Neubaugebietes aufgestellt. Der Bebauungsplan regelt genau das zulässige Baurecht durch Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, den überbaubaren Grundstücksbereich und die Verkehrsflächen betreffen. Wenn für ein Grundstück kein Bebauungsplan gilt, wird ein Bauvorhaben nach § 34 und § 35 Baugesetzbuch (BauGB) geprüft.
Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) genaue Regelungen, die von der Gemeindeverwaltung beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
Online-Dienste
Bauleitplanung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Bauleitplanung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Seevetal: Bauleitplanung
Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Zuständig ist die Planungsabteilung der Gemeinde Seevetal.
Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Zuständig ist die Planungsabteilung der Gemeinde Seevetal.
Ansprechpartner
Bauleitplanung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Fast
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Seevetal: Bauleitplanung
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die Planungsabteilung.
Sie haben die Möglichkeit, sämtliche Bauleitpläne der Gemeinde Seevetal im Internet einzusehen und ggf. auszudrucken (pdf-Dokument) unter www.bauleitplanung.seevetal.de
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, einzelne Pläne direkt schriftlich bei der Gemeinde Seevetal anzufordern.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die Planungsabteilung.
Sie haben die Möglichkeit, sämtliche Bauleitpläne der Gemeinde Seevetal im Internet einzusehen und ggf. auszudrucken (pdf-Dokument) unter www.bauleitplanung.seevetal.de
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, einzelne Pläne direkt schriftlich bei der Gemeinde Seevetal anzufordern.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Seevetal: Bauleitplanung
Im Internet sind die Pläne kostenlos. Die Herausgabe von Papierdokumenten ist kostenpflichtig und abhängig vom Umfang der Unterlagen. Hier fallen derzeit Gebühren ab 20 Euro aufwärts an.
Im Internet sind die Pläne kostenlos. Die Herausgabe von Papierdokumenten ist kostenpflichtig und abhängig vom Umfang der Unterlagen. Hier fallen derzeit Gebühren ab 20 Euro aufwärts an.
Weitere Informationen
Hinweise für Seevetal: Bauleitplanung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.01.2008
Stichwörter
bauen, Planung Baugebiete