Baulast Auskunft AbschriftOnline erledigen

    Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis

    Beschreibung

    Baulasten:  Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.

    Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Die öffentliche Beglaubigung kann auch von den Gemeinden vorgenommen werden.

    Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.  

    Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches oder privates Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

    Baulastenverzeichnis:  Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.

    Hinweise für Osnabrück: Baulasten

    Auskünfte aus dem  Baulastenverzeichnis  können auch online abgewickelt werden.

    Online-Dienste

    Baulastenauskunft

    ID: L100040_405757258

    Beschreibung

    Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können hier online abgewickelt werden.

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    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zum Serviceportal Landkreis Osnabrück

    ID: L100040_485338719

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 6 Planen und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schölerberg 1

    49082 Osnabrück

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 80  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541 501-1150

    Fax: 0541 501-61150

    E-Mail: kontaktcenterfd6@Lkos.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Baulast, Kostenübernahmeerklärung
    Baulastenerklärung, Grenzabstand (öffentliche Verkehrsfläche)
    Baulast, Antrag auf Einsichtnahme
    Baulastenerklärung, Betriebsleiterwohnhaus
    Baulastenerklärung, Einstellplatz
    Baulastenerklärung, Grenzabstand
    Baulastenerklärung, Leitungsrecht
    Baulastenerklärung, Altenteilerwohnhaus
    Baulastenerklärung, Grenzbebauung
    Baulastenerklärung, Vereinigung
    Baulastenerklärung, Rückbauverpflichtung (Biogasanlage)
    Baulastenerklärung, Kinderspielplatz
    Baulastenerklärung, Zugang_Zufahrt
    Baulastenerklärung, Rückbauverpflichtung
    Antrag auf Löschung / Verzicht einer Baulast - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Baulastenerklärung des Eigentümers

    • Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)

    • Lageplan

    Hinweise für Osnabrück: Baulasten

    Beim Landkreis Osnabrück wird der Grundbuchauszug nicht benötigt. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso die Erteilung von Auszügen. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.

    Hinweise für Osnabrück: Baulasten

    Beim Landkreis Osnabrück fallen folgende Gebühren an:

    Eintragung einer Baulast: 90,00 - 2.470,00 Euro

    Löschung einer Baulast: 90,00 - 830,00 Euro

    Fertigung eines Auszugs aus dem Baulastenverzeichnis, je Flurstück: 30,00 Euro

    Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, soweit ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis nicht gefertigt wird, je Flurstück: 30,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Stichwörter

    Wegebaulast, Auszüge aus Baulastenverzeichnis, Eintragung einer Baulast, Bauaufsichtsbehörde, Baulastenverzeichnis, Vereinigungsbaulast, Abstandsbaulast

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de