Baulast Auskunft Abschrift

    Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis

    Beschreibung

    Baulasten:  Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.

    Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Die öffentliche Beglaubigung kann auch von den Gemeinden vorgenommen werden.

    Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.  

    Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches oder privates Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

    Baulastenverzeichnis:  Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Baulasten, Eintragung und Löschung

    Allgemeine Informationen

    Baulastauskunft

    • Eine Baulast ist eine einseitige öffentlich-rechtliche Verpflichtung, mit der die Eigentümerin/der Eigentümer eines Grundstückes schriftlich erklärt, auf seinem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen.
    • Eine Baulast hilft einem sonst baurechtswidrigen Zustand ab.
    • Baulasten werden mit ihrer Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und gelten auch gegenüber den Rechtsnachfolgern.

    Eintragung einer Baulast

    • Die Erklärung kann nur die Eigentümerin oder der Eigentümer des belasteten Grundstücks vornehmen.
      • Zusatz: Auflassungsberechtigte beziehungsweise Erbbauberechtigte müssen die Erklärung ebenfalls unterzeichnen.
    • Baulasterklärungen können bei der Stadt Oldenburg (Kontakt über das Kundenzentrum Bau), den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, LGLN Oldenburg und den Notaren aufgenommen werden.
    • Der Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz nimmt nach Unterzeichnung der Erklärung durch die Eigentümerin oder den Eigentümer die Eintragung der Baulast vor.

     Löschung einer Baulast

    • Einer Löschung kann nur stattgegeben werden, wenn an der Baulast kein privates und öffentliches Interesse mehr besteht.

    Informationen zur Einsicht in das Baulastenverzeichnis finden Sie hier.



    Allgemeine Informationen

    Baulastauskunft

    • Eine Baulast ist eine einseitige öffentlich-rechtliche Verpflichtung, mit der die Eigentümerin/der Eigentümer eines Grundstückes schriftlich erklärt, auf seinem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen.
    • Eine Baulast hilft einem sonst baurechtswidrigen Zustand ab.
    • Baulasten werden mit ihrer Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und gelten auch gegenüber den Rechtsnachfolgern.

    Eintragung einer Baulast

    • Die Erklärung kann nur die Eigentümerin oder der Eigentümer des belasteten Grundstücks vornehmen.
      • Zusatz: Auflassungsberechtigte beziehungsweise Erbbauberechtigte müssen die Erklärung ebenfalls unterzeichnen.
    • Baulasterklärungen können bei der Stadt Oldenburg (Kontakt über das Kundenzentrum Bau), den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, LGLN Oldenburg und den Notaren aufgenommen werden.
    • Der Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz nimmt nach Unterzeichnung der Erklärung durch die Eigentümerin oder den Eigentümer die Eintragung der Baulast vor.

    Löschung einer Baulast

    • Einer Löschung kann nur stattgegeben werden, wenn an der Baulast kein privates und öffentliches Interesse mehr besteht.

    Informationen zur Einsicht in das Baulastenverzeichnis finden Sie hier.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Baulasten, Eintragung und Löschung

    Baulastauskünfte und Eintragung/Löschung einer Baulast:

    Insa Müller
    Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
    Bereich Bauverwaltung
    Industriestraße 1 a, Zimmer 132
    insa.mueller[at]stadt-oldenburg.de
    Tel.: 0441 235-2441

    Eintragung/Löschung einer Baulast:

    Lana Ihben
    Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
    Bereich Bauverwaltung
    Industriestraße 1 a, Zimmer 135
    lana.ihben[at]stadt-oldenburg.de
    Tel.: 0441 235-2796

    Baulastauskünfte und Eintragung/Löschung einer Baulast:

    Insa Müller
    Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
    Bereich Bauverwaltung
    Industriestraße 1 a, Zimmer 132
    insa.mueller[at]stadt-oldenburg.de
    Tel.: 0441 235-2441

    Eintragung/Löschung einer Baulast:

    Lana Ihben
    Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
    Bereich Bauverwaltung
    Industriestraße 1 a, Zimmer 135
    lana.ihben[at]stadt-oldenburg.de
    Tel.: 0441 235-2796

    Ansprechpartner

    Bauordnung und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 1 a

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-3440

    E-Mail: bauordnung@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Dieser Fachdienst entscheidet auf Antrag über Bauvorhaben im Stadtgebiet und wacht über die Einhaltung der zahlreichen und teilweise recht komplizierten Vorschriften und Auflagen des Baurechts. Nicht nur Neubauten, auch Umbauvorhaben, das Anbringen von Reklametafeln oder Nutzungsänderungen können einer Genehmigung von hier bedürfen. Um alle Fragen des Denkmalschutzes kümmert sich dieser Fachdienst als Untere Denkmalschutzbehörde. Er führt eine Liste sämtlicher denkmalgeschützter Objekte. Außerdem werden hier zentral die Bauakten aller Gebäude in der Stadt Oldenburg verwaltet. 

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Baulastenerklärung des Eigentümers

    • Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)

    • Lageplan

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Baulasten, Eintragung und Löschung

    • Ausgefüllter Antrag auf Eintragung beziehungsweise Löschung einer Baulast nebst der dort genannten Dokumente.
    • Ausgefüllter Antrag auf Eintragung beziehungsweise Löschung einer Baulast nebst der dort genannten Dokumente.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Baulasten, Eintragung und Löschung

    Eintragung einer Baulast

    • Die Eintragung einer Baulast kann schriftlich beantragt werden. Bitte verwenden Sie hierzu den unter Anträge / Formulare zur Verfügung gestellten Antrag.

    Löschung einer Baulast

    • Die Löschung einer Baulast kann schriftlich beantragt werden. Bitte verwenden Sie hierzu den unter Anträge / Formulare zur Verfügung gestellten Antrag.

    Baulastauskunft

    • Die Baulastauskünfte können formlos schriftlich per E-Mail beim Ansprechpartner beantragt werden. Neben den Angaben zum Grundstück, für welches die Baulastauskunft beantragt werden soll, bedarf es der Angabe eines Zahlungspflichtigen und einer Begründung zur Antragsberechtigung. Eine Antragsberechtigung besteht – da das Baulastenverzeichnis öffentlich und grundstücksbezogen ist – nicht allein für den jeweiligen Grundstückseigentümer, sondern beispielsweise auch für Kaufinteressen, beauftragte Notare oder angrenzende Nachbarn.
    • In Ausnahmefällen kann eine Baulastauskunft vor Ort stattfinden (montags bis freitags 08.00 bis 12.00 Uhr). Dazu bedarf es einer vorherigen telefonischen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0441 235-2441.

    Eintragung einer Baulast

    • Die Eintragung einer Baulast kann schriftlich beantragt werden. Bitte verwenden Sie hierzu den unter Anträge / Formulare zur Verfügung gestellten Antrag.

    Löschung einer Baulast

    • Die Löschung einer Baulast kann schriftlich beantragt werden. Bitte verwenden Sie hierzu den unter Anträge / Formulare zur Verfügung gestellten Antrag.

    Baulastauskunft

    • Die Baulastauskünfte können formlos schriftlich per E-Mail beim Ansprechpartner beantragt werden. Neben den Angaben zum Grundstück, für welches die Baulastauskunft beantragt werden soll, bedarf es der Angabe eines Zahlungspflichtigen und einer Begründung zur Antragsberechtigung. Eine Antragsberechtigung besteht - da das Baulastenverzeichnis öffentlich und grundstücksbezogen ist - nicht allein für den jeweiligen Grundstückseigentümer, sondern beispielsweise auch für Kaufinteressen, beauftragte Notare oder angrenzende Nachbarn.
    • In Ausnahmefällen kann eine Baulastauskunft vor Ort stattfinden (montags bis freitags 08.00 bis 12.00 Uhr). Dazu bedarf es einer vorherigen telefonischen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0441 235-2441.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Baulasten, Eintragung und Löschung

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen sowie der rechtlichen Bewertung derselben. Je nach Vorgang kann der Aufwand höher oder geringer ausfallen. Eine gesetzlich geregelte Bearbeitungsfrist besteht nicht.

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen sowie der rechtlichen Bewertung derselben. Je nach Vorgang kann der Aufwand höher oder geringer ausfallen. Eine gesetzlich geregelte Bearbeitungsfrist besteht nicht.

    Kosten

    Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso die Erteilung von Auszügen. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Baulasten, Eintragung und Löschung

    • Baulasteintragungen: 90 bis 2.470 Euro, Löschungen: 90 bis 830 Euro und Baulastauskünfte: 30 Euro.
    • Baulasteintragungen: 90 bis 2.470 Euro, Löschungen: 90 bis 830 Euro und Baulastauskünfte: 30 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Stichwörter

    Vereinigungsbaulast, Wegebaulast, Baulastenverzeichnis, Abstandsbaulast, Bauaufsichtsbehörde, Auszüge aus Baulastenverzeichnis, Eintragung einer Baulast

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024