Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis
Beschreibung
Baulasten: Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.
Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Die öffentliche Beglaubigung kann auch von den Gemeinden vorgenommen werden.
Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.
Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches oder privates Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.
Baulastenverzeichnis: Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Baulasten, Eintragung und Löschung
Baulastauskunft
- Eine Baulast ist eine einseitige öffentlich-rechtliche Verpflichtung, mit der die Eigentümerin/der Eigentümer eines Grundstückes schriftlich erklärt, auf seinem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen.
- Eine Baulast hilft einem sonst baurechtswidrigen Zustand ab.
- Baulasten werden mit ihrer Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und gelten auch gegenüber den Rechtsnachfolgern.
Eintragung einer Baulast
- Die Erklärung kann nur die Eigentümerin oder der Eigentümer des belasteten Grundstücks vornehmen.
- Zusatz: Auflassungsberechtigte beziehungsweise Erbbauberechtigte müssen die Erklärung ebenfalls unterzeichnen.
- Baulasterklärungen können bei der Stadt Oldenburg (Kontakt über das Kundenzentrum Bau), den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, LGLN Oldenburg und den Notaren aufgenommen werden.
- Der Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz nimmt nach Unterzeichnung der Erklärung durch die Eigentümerin oder den Eigentümer die Eintragung der Baulast vor.
Löschung einer Baulast
- Einer Löschung kann nur stattgegeben werden, wenn an der Baulast kein privates und öffentliches Interesse mehr besteht.
Informationen zur Einsicht in das Baulastenverzeichnis finden Sie hier.
Baulastauskunft
- Eine Baulast ist eine einseitige öffentlich-rechtliche Verpflichtung, mit der die Eigentümerin/der Eigentümer eines Grundstückes schriftlich erklärt, auf seinem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen.
- Eine Baulast hilft einem sonst baurechtswidrigen Zustand ab.
- Baulasten werden mit ihrer Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und gelten auch gegenüber den Rechtsnachfolgern.
Eintragung einer Baulast
- Die Erklärung kann nur die Eigentümerin oder der Eigentümer des belasteten Grundstücks vornehmen.
- Zusatz: Auflassungsberechtigte beziehungsweise Erbbauberechtigte müssen die Erklärung ebenfalls unterzeichnen.
- Baulasterklärungen können bei der Stadt Oldenburg (Kontakt über das Kundenzentrum Bau), den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, LGLN Oldenburg und den Notaren aufgenommen werden.
- Der Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz nimmt nach Unterzeichnung der Erklärung durch die Eigentümerin oder den Eigentümer die Eintragung der Baulast vor.
Löschung einer Baulast
- Einer Löschung kann nur stattgegeben werden, wenn an der Baulast kein privates und öffentliches Interesse mehr besteht.
Informationen zur Einsicht in das Baulastenverzeichnis finden Sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Baulasten, Eintragung und Löschung
Baulastauskünfte und Eintragung/Löschung einer Baulast:
Insa Müller
Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
Bereich Bauverwaltung
Industriestraße 1 a, Zimmer 132
insa.mueller[at]stadt-oldenburg.de
Tel.: 0441 235-2441
Eintragung/Löschung einer Baulast:
Lana Ihben
Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
Bereich Bauverwaltung
Industriestraße 1 a, Zimmer 135
lana.ihben[at]stadt-oldenburg.de
Tel.: 0441 235-2796
Baulastauskünfte und Eintragung/Löschung einer Baulast:
Insa Müller
Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
Bereich Bauverwaltung
Industriestraße 1 a, Zimmer 132
insa.mueller[at]stadt-oldenburg.de
Tel.: 0441 235-2441
Eintragung/Löschung einer Baulast:
Lana Ihben
Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
Bereich Bauverwaltung
Industriestraße 1 a, Zimmer 135
lana.ihben[at]stadt-oldenburg.de
Tel.: 0441 235-2796
Ansprechpartner
Bauordnung und Denkmalschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
-
Baulastenerklärung des Eigentümers
-
Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)
-
Lageplan
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Baulasten, Eintragung und Löschung
- Ausgefüllter Antrag auf Eintragung beziehungsweise Löschung einer Baulast nebst der dort genannten Dokumente.
- Ausgefüllter Antrag auf Eintragung beziehungsweise Löschung einer Baulast nebst der dort genannten Dokumente.
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Baulasten, Eintragung und Löschung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Baulasten, Eintragung und Löschung
Eintragung einer Baulast
- Die Eintragung einer Baulast kann schriftlich beantragt werden. Bitte verwenden Sie hierzu den unter Anträge / Formulare zur Verfügung gestellten Antrag.
Löschung einer Baulast
- Die Löschung einer Baulast kann schriftlich beantragt werden. Bitte verwenden Sie hierzu den unter Anträge / Formulare zur Verfügung gestellten Antrag.
Baulastauskunft
- Die Baulastauskünfte können formlos schriftlich per E-Mail beim Ansprechpartner beantragt werden. Neben den Angaben zum Grundstück, für welches die Baulastauskunft beantragt werden soll, bedarf es der Angabe eines Zahlungspflichtigen und einer Begründung zur Antragsberechtigung. Eine Antragsberechtigung besteht – da das Baulastenverzeichnis öffentlich und grundstücksbezogen ist – nicht allein für den jeweiligen Grundstückseigentümer, sondern beispielsweise auch für Kaufinteressen, beauftragte Notare oder angrenzende Nachbarn.
- In Ausnahmefällen kann eine Baulastauskunft vor Ort stattfinden (montags bis freitags 08.00 bis 12.00 Uhr). Dazu bedarf es einer vorherigen telefonischen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0441 235-2441.
Eintragung einer Baulast
- Die Eintragung einer Baulast kann schriftlich beantragt werden. Bitte verwenden Sie hierzu den unter Anträge / Formulare zur Verfügung gestellten Antrag.
Löschung einer Baulast
- Die Löschung einer Baulast kann schriftlich beantragt werden. Bitte verwenden Sie hierzu den unter Anträge / Formulare zur Verfügung gestellten Antrag.
Baulastauskunft
- Die Baulastauskünfte können formlos schriftlich per E-Mail beim Ansprechpartner beantragt werden. Neben den Angaben zum Grundstück, für welches die Baulastauskunft beantragt werden soll, bedarf es der Angabe eines Zahlungspflichtigen und einer Begründung zur Antragsberechtigung. Eine Antragsberechtigung besteht - da das Baulastenverzeichnis öffentlich und grundstücksbezogen ist - nicht allein für den jeweiligen Grundstückseigentümer, sondern beispielsweise auch für Kaufinteressen, beauftragte Notare oder angrenzende Nachbarn.
- In Ausnahmefällen kann eine Baulastauskunft vor Ort stattfinden (montags bis freitags 08.00 bis 12.00 Uhr). Dazu bedarf es einer vorherigen telefonischen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0441 235-2441.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Baulasten, Eintragung und Löschung
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen sowie der rechtlichen Bewertung derselben. Je nach Vorgang kann der Aufwand höher oder geringer ausfallen. Eine gesetzlich geregelte Bearbeitungsfrist besteht nicht.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen sowie der rechtlichen Bewertung derselben. Je nach Vorgang kann der Aufwand höher oder geringer ausfallen. Eine gesetzlich geregelte Bearbeitungsfrist besteht nicht.
Kosten
Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso die Erteilung von Auszügen. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Baulasten, Eintragung und Löschung
- Baulasteintragungen: 90 bis 2.470 Euro, Löschungen: 90 bis 830 Euro und Baulastauskünfte: 30 Euro.
- Baulasteintragungen: 90 bis 2.470 Euro, Löschungen: 90 bis 830 Euro und Baulastauskünfte: 30 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2007
Stichwörter
Vereinigungsbaulast, Wegebaulast, Baulastenverzeichnis, Abstandsbaulast, Bauaufsichtsbehörde, Auszüge aus Baulastenverzeichnis, Eintragung einer Baulast