Bauordnung und Denkmalschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Zuständigkeit für
Oldenburg (Oldenburg)
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Baugenehmigung Erteilung
- Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Kulturdenkmal: Veränderung/Abbruch - Genehmigung
- Wohnungsbau Förderung von allgemeinem Mietwohnraum
Weitere Informationen
Dieser Fachdienst entscheidet auf Antrag über Bauvorhaben im Stadtgebiet und wacht über die Einhaltung der zahlreichen und teilweise recht komplizierten Vorschriften und Auflagen des Baurechts. Nicht nur Neubauten, auch Umbauvorhaben, das Anbringen von Reklametafeln oder Nutzungsänderungen können einer Genehmigung von hier bedürfen. Um alle Fragen des Denkmalschutzes kümmert sich dieser Fachdienst als Untere Denkmalschutzbehörde. Er führt eine Liste sämtlicher denkmalgeschützter Objekte. Außerdem werden hier zentral die Bauakten aller Gebäude in der Stadt Oldenburg verwaltet.