Baulast Auskunft AbschriftOnline erledigen

    Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis

    Beschreibung

    Baulasten:  Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.

    Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Die öffentliche Beglaubigung kann auch von den Gemeinden vorgenommen werden.

    Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.  

    Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches oder privates Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

    Baulastenverzeichnis:  Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.

    Hinweise für Wunstorf: Baulasten

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Erklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten. Typische Baulasten sind die Abstandsbaulast, die Anbaubaulast und die Zuwegungsbaulast

    Baulasten können bei der Bauaufsichtsbehörde, einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Notar beurkundet werden.

    Rechtswirksam werden die Baulasten mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis und bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen. Die Baulast kann auf Antrag gelöscht werden, sofern die Vorschriften des öffentlichen Baurechts auch ohne die Baulast eingehalten werden. Vor Löschung sind die Eigentümer der begünstigten Grundstücke zu hören.

    Das Baulastenverzeichnis der Stadt Wunstorf wird im Bauamt geführt.

    Online-Dienst

    Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    ID: L100040_513883502

    Beschreibung

    Hier können Sie online eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Hinweise für Wunstorf: Baulasten

    Stadt Wunstorf
    Fachbereich Bauordnung
    Stiftsstr. 8
    31515 Wunstorf

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Stadt Wunstorf - Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiftsstraße 8

    31515 Wunstorf

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 20  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Di,. Do., Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 14:30 - 17:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05031 101-315

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Baulastenerklärung des Eigentümers

    • Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)

    • Lageplan

    Hinweise für Wunstorf: Baulasten

    • Formloser Antrag bei der Stadt Wunstorf, sofern die Baulast dort vorbereitet bzw. beurkundet werden soll.
    • Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)
    • Lageplan, ggf. Bauzeichnungen in der die Baulast gut erkennbar eingezeichnet und vermaßt ist
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei Gesellschaften: Handelsregisterauszug
    • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
    • bei Erbfällen: Nachweis der testamentarischen Regelungen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wunstorf: Baulasten

    Für die Eintragung einer Baulast ist die Unterschrift der Eigentümerin / Eigentümer des belasteten Grundstücks erforderlich.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann sich einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis erteilen lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Wunstorf: Baulasten

    Gegen die Eintragung der Baulast kann innerhalb von einem Monat Widerspruch eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wunstorf: Baulasten

    Rund um das Thema Baulasten stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen in der Bauordnung zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine Mail oder vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Mitarbeiterinnen, um Ihr persönliches Anliegen zu besprechen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wunstorf: Baulasten

    Für die Eintragung einer Baulast beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ca. 4 Wochen.

    Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen erteilt.

    Kosten

    Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso die Erteilung von Auszügen. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.

    Hinweise für Wunstorf: Baulasten

    Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt. In der Regel tragen die Baulastbegünstigten die Kosten. Der Gebührenrahmen beträgt zwischen 90,00 € und 2.470,00 €.

    Für die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis fällt eine Gebühr in Höhe von 30,00 € je Flurstück an.

    Bemerkungen

    Hinweise für Wunstorf: Baulasten

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Stichwörter

    Wegebaulast, Auszüge aus Baulastenverzeichnis, Eintragung einer Baulast, Bauaufsichtsbehörde, Baulastenverzeichnis, Vereinigungsbaulast, Abstandsbaulast

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de