• Hagen am Teutoburger Wald (Landkreis Osnabrück, Niedersachsen)
Errichtung von Anlagen Genehmigung

Baugenehmigung Erteilung

Beschreibung

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.

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Version

Technisch erstellt am 07.02.2023

Technisch geändert am 20.01.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Ansprechpartner

Fachdienst 6 Planen und Bauen

Adresse

Hausanschrift

Am Schölerberg 1

49082 Osnabrück

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.  

Kontakt

Telefon Festnetz: 0541 501-1150

Fax: 0541 501-61150

E-Mail: kontaktcenterfd6@Lkos.de

Internet

Formulare

Bauantrag, Statistischer Erhebungsbogen für Baumaßnahmen
Bauantrag-Info, Merkblatt § 62 NBauO "sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen"
Versammlungsstätten, Nutzungsänderung von Gebäuden, Genehmigung, Versammlungsstätten
Bauantrag, Erklärung Errichtung zweite Wohneinheit
Bauantrag, Landwirtschaftliche Stallbauvorhaben, Betriebseinheiten
Bauantrag, Kostenübernahmeerklärung vorzeitige Statikprüfung
Rückbauverpflichtungserklärung gem. § 35 Abs. 5 BauGB
Bauantrag, Landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung
Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO - (Niedersachsen)
Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO - (Niedersachsen)

Version

Technisch erstellt am 31.07.2012

Technisch geändert am 10.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

Formulare

Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.

Fristen

Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

Geltungsdauer: 3 Jahre (ab dem Tag der Erteilung)

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013

Hinweise für Osnabrück: Baugenehmigung: Erteilung

Fachlich freigegeben durch FD 6

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 21.02.2024

Stichwörter

Bauantrag, Bauantrag abgeben, Annahme Bauantrag, Bodenverkehr, Bauantrag Abgabe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024