Baugenehmigung Erteilung
Beschreibung
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.
Online-Dienst
Baugenehmigung Erteilung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
Fachdienst 6 Planen und Bauen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.  
Kontakt
Internet
Formulare
Bauantrag, Statistischer Erhebungsbogen für Baumaßnahmen
Bauantrag-Info, Merkblatt § 62 NBauO "sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen"
Bauantrag, Vereinbarung EV / Gutachter
Anerkenntnis § 33 BauGB
Bauantrag, Baubeginnanzeige
Versammlungsstätten, Nutzungsänderung von Gebäuden, Genehmigung, Versammlungsstätten
Bauantrag, Baubeschreibung
Bauantrag, Erklärung Errichtung zweite Wohneinheit
Bauantrag-Info, Durchführungsverordnung zur NBauO
Bauantrag, Landwirtschaftliche Stallbauvorhaben, Betriebseinheiten
Bauantrag, Kostenübernahmeerklärung vorzeitige Statikprüfung
Bauantrag-Info, Bauvorlagenverordnung
Bauantrag, Bevollmächtigung elektronisches Verfahren
Rückbauverpflichtungserklärung gem. § 35 Abs. 5 BauGB
Bauantrag, Betriebsbeschreibung
Bauantrag, Landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung
Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO - (Niedersachsen)
Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO - (Niedersachsen)
Einheitsgemeinde Bohmte - FD 5 Allgemeine und technische Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr 
erforderliche Unterlagen
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Formulare
Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.
Fristen
Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
Geltungsdauer: 3 Jahre (ab dem Tag der Erteilung)
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013
Hinweise für Osnabrück: Baugenehmigung: Erteilung
Fachlich freigegeben durch FD 6
Stichwörter
Bauantrag, Annahme Bauantrag, Bauantrag Abgabe, Bodenverkehr, Bauantrag abgeben