Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung Erteilung

    Hinweise für Bockhorn: Baugenehmigung (Bauantrag)

    Im öffentlichen Baurecht ist die Baugenehmigung der Behörde die offizielle Erlaubnis, eine bauliche Anlage errichten, ändern oder beseitigen zu dürfen.

    Beschreibung

    Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

    Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.

    Hinweise für Bockhorn: Baugenehmigung (Bauantrag)

    Allgemeine Informationen

    (Achtung: Privatpersonen können einen Bauantrag nur mit Unterschrift eines berechtigten Entwurfsverfasser einreichen.)

    Mit der digitalen Bauakte bietet der Landkreis Friesland die Möglichkeit Bauanträge und die dazugehörigen Dokumente und Pläne online einzureichen. Der Antrag wird dann medienbruchfrei digital weiterbearbeitet. Seit dem 01.01.2024 werden Bauanträge gemäß § 3a NBauO nur noch elektronisch entgegengenommen.

    Genutzt wird dafür die internetbasierende Kollaborationsplattform ITeBAU / conjectPM auf die alle am Baugenehmigungsprozess Beteiligten, wie die Bauaufsichtsbehörde, Bauherrinnen/Bauherrn, Entwurfsverfassende, Tragwerksplanende und externe beteiligte Ämter - entsprechend den ihnen zugewiesenen Rechten - zugreifen können.

    Tutorials/Schulungsunterlagen zur Nutzung siehe unten.

    Und so geht es

    1. Die Bauherrin oder der Bauherr erteilt ihrer/seiner Entwurfsverfasserin oder ihrem/seinem Entwurfsverfasser die Vollmacht in ihrem/seinen Namen zu handeln und alle relevanten Unterlagen digital auf der Online-Plattform einzureichen und Bescheide der Behörde entgegen zu nehmen. Die Vollmacht muss beim Bauamt eingereicht werden.

    2. Der/die Entwurfsverfassende ruft im Verwaltungsportal vom Landkreis Friesland das zum Bauvorhaben passende Onlineformular auf, füllt es online aus und lädt an den entsprechenden Stellen im Formular die angefertigten Bauvorlagen als Anlagen hoch. Zu beachten sind die Anforderungen an elektronische Dokumente für die Übermittlung an die Bauaufsichtsbehörde nach Anlage 1 Niedersächsische Bauvorlagenverordnung ( NBauVorlVO ). Informationen zur "Identifikationsnummer des Erhebungsbogen des Landesamtes für Statistik " finden sich auf dem Portal des Landes.
    Das Formular kann zwischengespeichert und später weiterbearbeitet werden, auch kann es inklusive der Angaben ausgedruckt werden. Abschließend wird das Formular digital abgesendet.

    3. Der Bauantrag mit den Bauvorlagen geht im virtuellen Bauamt vom Landkreis Friesland ein. Es wird ein Projektraum eingerichtet - die digitale Bauakte. Danach erhalten die/der Entwurfsverfassende und ggf. Tragwerksplanende per E-Mail eine Einladung in den Projekt-/Kollaborationsraum. Sofern die Bauherrin/der Bauherr es wünscht und die E-Mailadresse auf der Vollmacht angeben wird, erhält auch sie/er eine Einladung.

    4. Die Eingeladenen registrieren sich in der Bauplattform unter Angabe von Kontaktdaten, Benutzername und selbstgewähltem Passwort. So haben sie die Möglichkeit, auf den eingerichteten Projektraum und die dort gespeicherten Dokumente entsprechend den ihnen je Ordner einzeln zugewiesenen Lese-/Schreibrechten zuzugreifen. (Tutorials siehe unten.)

    5. Die gesamte schriftliche Kommunikation läuft geschützt und revisionssicher über den Projektraum. Nach Hinterlegung von neuen Schriftstücken werden die angesprochenen Personen oder Institutionen jeweils per E-Mail darüber informiert und können die Unterlagen auf dem Portal einsehen und auch herunterladen.

    6. Die Bauaufsichtsbehörde bearbeitet den Bauantrag, beteiligt ggf. andere Behörden und stellt nach positiver Beurteilung die spätere Baugenehmigung in den Projektraum ein. Von dort kann der/die Entwurfsverfassende die Baugenehmigung und die dazugehörigen Unterlagen dann herunterladen.

    Welche Gebühren fallen an?

    Für die digitale Bearbeitung des Antrags und Nutzung des Onlineportals entstehen für Sie keine zusätzlichen Gebühren, außer ggf. Internetnutzungsgebühren Ihres Telekommunikationsanbieters.
    Es entstehen die Gebühren, die auch für die Bearbeitung eines Antrags in Papierform nach den entsprechenden Verwaltungs- und Baugebührenordnungen zu erheben sind.

    Schulungsplattform readyplace mit Tutorials vom Landkreis Friesland

    Online einen Bauantrag stellen

    Registrierung bei Conject PM (Portal)

    Nutzung von Conject PM (Portal) als Antragstellerin oder Antragsteller

    Nutzung von Conject PM (Portal) als Beteiligte Behörde

    Links zu den externen Partnern

    Online-Plattform für das digitale Bauamt: ng.conject.com
    conjectPM Help Center (by Aconex): https://help.aconex.com/conjectpm/de/conjectpm
    FAQ zu ITeBAU: www.itebau.de/faq
    ITEBO GmbH, Planen und Bauen, 49074 Osnabrück
    Tel. 0541/9631 831 Servicetelefon für technische Fragen zum Portal

    Rechtsgrundlagen

    • Onlinezugangsgesetz (OZG)
    • Baugesetzbuch (BauGB)
    • Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
    • Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
    • Niedersächsische Verordnung über Bauvorlagen und die Einrichtung von automatisierten Abrufverfahren für Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden
      (Bauvorlagenverordnung - NBauVorlVO)
    • Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenordnung - BauGO)
    • Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG)


    Online-Dienste

    Abbruchsanzeige

    ID: L100040_482783596

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Antrag auf Bauvorbescheid

    ID: L100040_482783599

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    Bauantrag

    ID: L100040_482790801

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    Befreiungsantrag

    ID: L100040_482790802

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    Mitteilung

    ID: L100040_482790804

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Planung, Bauordnung und Gebäudemanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Beethovenstr. 1

    26441 Jever

    Kontakt

    Fax: 04461 919-8890

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    E-Mail: planung@friesland.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleiter: Herr R. Neuhaus Stellvertreter: Herr Ü. Alpaslan

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

    Formulare

    Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.

    Fristen

    Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

    Geltungsdauer: 3 Jahre (ab dem Tag der Erteilung)

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bockhorn: Baugenehmigung (Bauantrag)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Stichwörter

    Bauantrag, Bauantrag abgeben, Annahme Bauantrag, Bodenverkehr, Bauantrag Abgabe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de