Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung Erteilung

    Beschreibung

    Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

    Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.

    Hinweise für Verden (Aller): Baugenehmigung (Bauantrag)

    Allgemeine Informationen


    Grundsätzlich bedürfen Baumaßnahmen der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Ausnahmen bilden solche Baumaßnahmen, für die der Gesetzgeber durch besondere gesetzliche Bestimmungen die Notwendigkeit einer Genehmigung ausdrücklich ausgeschlossen hat.

    Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen.

    Wenn Sie in Verden bauen möchten, führt Sie die Seite "Bauen in Verden" zu weiteren Informationen aus dem Bereich des öffentlichen Baurechts. Dort finden Sie auch die in bauaufsichtlichen Verfahren benötigten Vordrucke.

     



    Allgemeine Informationen


    Grundsätzlich bedürfen Baumaßnahmen der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Ausnahmen bilden solche Baumaßnahmen, für die der Gesetzgeber durch besondere gesetzliche Bestimmungen die Notwendigkeit einer Genehmigung ausdrücklich ausgeschlossen hat.

    Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen.

    Wenn Sie in Verden bauen möchten, führt Sie die Seite "Bauen in Verden" zu weiteren Informationen aus dem Bereich des öffentlichen Baurechts. Dort finden Sie auch die in bauaufsichtlichen Verfahren benötigten Vordrucke.



    Online-Dienste

    Abweichung / Ausnahme / Befreiung

    ID: L100040_534985239

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2024

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Baugenehmigung (Bauantrag)

    ID: L100040_534985240

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2024

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Digitales Baugenehmigungsverfahren

    ID: L100040_519493075

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2023

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Teilnahmevollmacht

    ID: L100040_534985241

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2024

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Verden (Aller): Baugenehmigung (Bauantrag)

     
    Die Stadt Verden (Aller) ist zuständige untere Bauaufsichtsbehörde für das Gebiet der Stadt einschließlich ihrer Ortschaften.

    Für alle übrigen kreisangehörigen Gemeinden liegt die Zuständigkeit beim Landkreis Verden.

     


    Die Stadt Verden (Aller) ist zuständige untere Bauaufsichtsbehörde für das Gebiet der Stadt einschließlich ihrer Ortschaften.

    Für alle übrigen kreisangehörigen Gemeinden liegt die Zuständigkeit beim Landkreis Verden.

    Ansprechpartner

    Bauaufsicht & Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 10

    27283 Verden (Aller)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04231 12-330

    E-Mail: bauaufsicht@verden.de

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

    Hinweise für Verden (Aller): Baugenehmigung (Bauantrag)

     
    Die zur Durchführung von Verfahren nach der Niedersächsischen Bauordnung erforderlichen Unterlagen richten sich nach den Vorschriften der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO). Für eine genehmigungsbedürftige Bau-maßnahme muss der Bauherr u. a. eine/n qualifizierte/n Entwurfsverfasser/in, z. B. eine Architektin oder einen Architekten, bestellen.

    Zu einem Beratungsgespräch bringen Sie bitte evtl. vorhandene Unterlagen mit, z. B. Bauzeichnungen und Lagepläne.

     


    Die zur Durchführung von Verfahren nach der Niedersächsischen Bauordnung erforderlichen Unterlagen richten sich nach den Vorschriften der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO). Für eine genehmigungsbedürftige Bau-maßnahme muss der Bauherr u. a. eine/n qualifizierte/n Entwurfsverfasser/in, z. B. eine Architektin oder einen Architekten, bestellen.

    Zu einem Beratungsgespräch bringen Sie bitte evtl. vorhandene Unterlagen mit, z. B. Bauzeichnungen und Lagepläne.

    Formulare

    Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.

    Fristen

    Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

    Geltungsdauer: 3 Jahre (ab dem Tag der Erteilung)

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Verden (Aller): Baugenehmigung (Bauantrag)

     
    Gebühren und sonstige Verwaltungskosten werden auf der Grundlage landesrechtlicher Vorschriften, insbesondere der Baugebührenordnung , erhoben.

     


    Gebühren und sonstige Verwaltungskosten werden auf der Grundlage landesrechtlicher Vorschriften, insbesondere der Baugebührenordnung , erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Verden (Aller): Baugenehmigung (Bauantrag)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Stichwörter

    Bauantrag, Bauantrag abgeben, Annahme Bauantrag, Bodenverkehr, Bauantrag Abgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024