Baugenehmigung Erteilung
Beschreibung
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.
Hinweise für Buxtehude: Baugenehmigung (Bauantrag)
Für alle Baumaßnahmen, die nicht verfahrensfrei (§ 60 NBauO und Anhang) oder anzeigepflichtig (§ 62 NBauO) sind, ist vor Baubeginn eine Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde einzuholen (Ansprechpartner s. rechts).
Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Genehmigungsverfahren, ob die beantragte Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Baumaßnahme begonnen wird und wenn die Ausführung 3 Jahre unterbrochen worden ist.
Auf Antrag kann die Gültigkeit der Baugenehmigung verlängert werden. Dieser Antrag muss jedoch vor Ablauf der Dreijahresfrist bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.
Der Antrag auf Baugenehmigung ist schriftlich mit den erforderlichen Bauvorlagen in zweifacher Ausfertigung bei der Hansestadt Buxtehude einzureichen, die ihn dann mit ihrer Stellungnahme an die Bauaufsichtsbehörde weiterleitet.
Neben dem ausgefüllten Bauantragsformular sind in der Regel folgende Bauvorlagen zweifach beizufügen:
- amtlicher Lageplan im Maßstab 1 : 500
- Übersichtsplan, Maßstab 1 : 5000
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung (für gewerbliche Bauvorhaben)
- Verwertungskonzept für den anfallenden Wirtschaftsdünger (für Tierhaltungs- und Biogasanlagen) nähere Informationen erhalten Sie auf http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/74/nav/1942/article/27366.html
- Berechnung und Nachweise der Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Vollgeschosse und der Anzahl der notwendigen Einstellplätze
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), i. d. R. Maßstab 1 : 100
- Bautechnische Nachweise
- Erhebungsbogen für Baumaßnahmen/Bauanzeigen (2fach)
- Weitere Bauvorlagen bei Baumaßnahmen besonderer Art und Nutzung (§ 51 NBauO) (beispielsweise zum Naturschutz oder Brandschutzkonzept) können nachgefordert werden, wenn sie zur Prüfung des Bauvorhabens erforderlich sind.
Unvollständige Bauvorlagen machen Nachforderungen erforderlich, verzögern das Genehmigungsverfahren und können ggf. kostenpflichtig abgelehnt werden.
Die Antragsunterlagen sind zwingend durch einen Entwurfsverfasser i.S.d. § 53 NBauO bei der Hansestadt Buxtehude einzureichen.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Buxtehude: Baugenehmigung (Bauantrag)
Hansestadt Buxtehude, Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege
Ansprechpartner
Hansestadt Buxtehude - Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marquardt
Weitere Informationen
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Hinweise für Buxtehude: Baugenehmigung (Bauantrag)
Neben dem ausgefüllten Bauantragsformular sind in der Regel folgende Bauvorlagen zweifach beizufügen:
- amtlicher Lageplan im Maßstab 1 : 500
- Übersichtsplan, Maßstab 1 : 5000
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung (für gewerbliche Bauvorhaben)
- Verwertungskonzept für den anfallenden Wirtschaftsdünger (für Tierhaltungs- und Biogasanlagen) nähere Informationen erhalten Sie auf http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/74/nav/1942/article/27366.html
- Berechnung und Nachweise der Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Vollgeschosse und der Anzahl der notwendigen Einstellplätze
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), i. d. R. Maßstab 1 : 100
- Bautechnische Nachweise
- Erhebungsbogen für Baumaßnahmen/Bauanzeigen (2fach)
Formulare
Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.
Hinweise für Buxtehude: Baugenehmigung (Bauantrag)
Die notwendigen Formulare finden Sie in unserem Bereich "Bauen in Buxtehude" und "Bauantrag".
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.
Hinweise für Buxtehude: Baugenehmigung (Bauantrag)
Die Antragsunterlagen sind zwingend durch einen Entwurfsverfasser i.S.d. § 53 NBauO bei der Hansestadt Buxtehude einzureichen.
Fristen
Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
Geltungsdauer: 3 Jahre (ab dem Tag der Erteilung)
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Buxtehude: Baugenehmigung (Bauantrag)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013
Stichwörter
Bauantrag, Bauantrag abgeben, Annahme Bauantrag, Bodenverkehr, Bauantrag Abgabe