Baugenehmigung Erteilung
Beschreibung
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Baugenehmigung (Bauantrag)
Für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, mit Ausnahme von Sonderbauten nach § 2 Abs. 5 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO durchzuführen. Für Sonderbauten ist ein Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Baugenehmigung (Bauantrag)
Baugenehmigungsbehörde ist das Bauamt des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Die Sachbearbeiter der Bauaufsicht stehen Ihnen gerne zur persönlichen Beratung zur Verfügung. Unter "Dokumente" finden Sie eine Übersicht zu den Zuständigkeitsbereichen für den Nord- und Südkreis. Termine außerhalb der Öffnungszeiten können Sie bei Bedarf gerne telefonisch vereinbaren.
Ansprechpartner
Bauamt - Dienststelle ROW
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Bauamt - Dienststelle BRV
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Formulare
Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Baugenehmigung (Bauantrag)
Der Bauantrag kann seit dem 1. Januar 2024 elektronisch über den Online-Service Bauen online gestellt werden. Der Antrag muss durch eine Entwurfsverfasserin/einen Entwurfsverfasser eingereicht werden, die/der bauvorlageberechtigt ist.
Es sind weiterhin das amtlich vorgeschriebenen Formular sowie alle weiteren erforderlichen Bauvorlagen zu übermitteln. Das amtlich vorgeschriebene Formular finden Sie unter dem untenstehenden Link.
In den Fällen, in denen die Nachweise der Standsicherheit durch die Bauaufsicht nicht zu prüfen sind, ist weiterhin die Originalunterschrift des Tragwerksplaners erforderlich. In diesen Fällen laden Sie bitte das Bauantragsformular mit der Unterschrift des Tragwerksplaners oder eine unterschriebene Erklärung des Tragwerkplaners hoch, dass er die Nachweise der Standsicherheit für die jeweilige Baumaßnahme erstellt hat (§ 65 Abs. 4 NBauO).
Bei der elektronischen Übermittlung der Dokumente sind die Anforderungen aus der Anlage 1 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung, etwa an die Bezeichnung oder die grafische Maßstabsleiste, zu beachten.
Wichtig: Für die elektronische Antragstellung ist eine Anmeldung mit der BundID erforderlich.
Im laufenden Verfahren können Sie dann über unsere Online-Plattform Einsicht in die Akte nehmen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter der Dienstleistung "Bauakte im Internet/ Bauherrenauskunft".
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.
Fristen
Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
Geltungsdauer: 3 Jahre (ab dem Tag der Erteilung)
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Baugenehmigung (Bauantrag)
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt drei Jahre ab dem Tag der Erteilung. Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Bau begonnen wird, muss vor Fristablauf eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt werden. Dies gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Baugenehmigung (Bauantrag)
Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO) und dem jeweiligen Bauanliegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Baugenehmigung (Bauantrag)
Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 NBauO erforderlich (s. auch Dienstleistung "Abbruch einer baulichen Anlage").
Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach
§ 62 NBauO einzureichen (s. auch Dienstleistung "Genehmigungsfreie Baumaßnahmen").
Weitere Informationen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Baugenehmigung (Bauantrag)
- Abbruch einer baulichen Anlage
- Bauvoranfrage
- Verfahrensfreie Baumaßnahmen
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
- Bauaufsichtsbehörden Niedersachsen - Formulare
- Landesamt für Statistik Niedersachsen
- Vollmacht Entwurfsverfasser
- Bebauungsplan
- Aufgabe Tierhaltung eigener Betrieb
- Zuständigkeitsbereiche Nord- und Südkreis
- Aufgabe Tierhaltung fremder Betrieb
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013
Stichwörter
Bauantrag Abgabe, Bauantrag, Bauantrag abgeben, Bodenverkehr, Annahme Bauantrag