Errichtung von Anlagen GenehmigungOnline erledigen

    Baugenehmigung Erteilung

    Hinweise für Lüneburg: Bauantrag

    Diese Verwaltungsleistung kann ausschließlich mit einem Online-Dienst beantragt werden. Informationen zur Benutzung des Online-Dienstes haben wir für Sie auf der Informationsseite Bauen online bereit gestellt.

    Beschreibung

    Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

    Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.

    Hinweise für Lüneburg: Bauantrag

    Allgemeine Informationen

    Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

    Für alle Baumaßnahmen, die nicht verfahrensfrei nach § 60 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) oder genehmigungsfrei nach § 62 NBauO sind, ist vor Baubeginn eine Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde einzuholen.

    Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Genehmigungsverfahren, ob die beantragte Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht. Hierzu werden andere Behörden, deren Belange betroffen sind, beteiligt.

    Die Baumaßnahme wird genehmigt, wenn das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Baumaßnahme begonnen wird und wenn die Ausführung 3 Jahre unterbrochen worden ist. Auf Antrag kann die Gültigkeit der Baugenehmigung um drei Jahre verlängert werden. Dieser Antrag muss zwingend vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.

    Es ist möglich für Erdarbeiten oder einzelne Bauteile eine Teilbaugenehmigung zu beantragen.

    Grundsätzlich ist eine Entwurfsverfasserin oder ein Entwurfsverfasser mit Bauvorlageberechtigung zu bestellen. Es ist die Einreichung einer Vollmacht für die Entwurfsverfasserin oder den Entwurfsverfasser erforderlich.

    In Ausnahmefällen, z. B. bei Entwürfen einfacher Art, wenn ein Standsicherheitsnachweis nicht erforderlich ist, Stützmauern sowie selbständigen Aufschüttungen und Abgrabungen und Werbeanlagen, ist die Bestellung einer Entwurfsverfasserin oder eines Entwurfsverfassers nicht erforderlich.

    Bei Pflicht zur Bestellung einer Entwurfsverfasserin oder eines Entwurfsverfassers muss die digitale Antragstellung über diese/diesen erfolgen.



    Online-Dienst

    Bauen

    ID: L100040_529865421

    Beschreibung

    Hier können Sie Anträge, Anzeigen, Bauvoranfragen und Mitteilungen gemäß §3a NBauO inklusive der gegebenenfalls notwendigen Bauvorlagen verbindlich online abgeben.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Lüneburg: Bauantrag

    Die Zuständigkeit liegt bei der Bauaufsicht der Hansestadt Lüneburg.

    Ansprechpartner

    Landkreis Lüneburg - Fachdienst 60 Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Michaeliskloster 8

    21335 Lüneburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 508  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Graalwall

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4131 26-2643

    Telefon Festnetz: +49 4131 26-1026

    E-Mail: bauen@landkreis-lueneburg.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung bzw. des Bauvorbescheides (§ 71 i.V. § 73 NBauO) - (Niedersachsen)
    Anlage 2: Mitteilung gem. § 62 NBauO - (Niedersachsen)
    Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen)
    Anlage 1: Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 NBauO - (Niedersachsen)
    Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)
    Anlage 4: Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

    Hinweise für Lüneburg: Bauantrag

    • ausgefülltes amtliches Antragsformular
    • Auszug aus der amtlichen Karte mit Kennzeichnung des Baugrundstückes
    • Lageplan
    • Grundrisse, Schnitte, Ansichten
    • Baubeschreibung
    • Angaben zur Gebäudeklasse und Höhe
    • Ermittlung des Rohbau- oder Herstellungswertes
    • Angaben zu notwendigen Einstellplätzen
    • Betriebsbeschreibung für gewerbliche und sinngemäß für landwirtschaftliche Anlagen
    • Nachweis der Standsicherheit
    • Nachweis des Brandschutzes

    Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

    Formulare

    Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.

    Hinweise für Lüneburg: Bauantrag

    Ihren Onlineantrag für Bauvorhaben in der Hansestadt Lüneburg stellen Sie bitte über unser Serviceportal. Der Onlineantrag und das digitale Genehmigungsverfahren lösen die bisherige Antragstellung in Papierform ab und schafft zukünftig Beschleunigung, Qualität und Transparenz im Genehmigungsprozess.

    Fristen

    Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

    Geltungsdauer: 3 Jahre (ab dem Tag der Erteilung)

    Hinweise für Lüneburg: Bauantrag

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüneburg: Bauantrag

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Stichwörter

    Bauantrag, Bauantrag abgeben, Annahme Bauantrag, Bodenverkehr, Bauantrag Abgabe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de