Baugenehmigung Erteilung
Beschreibung
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.
Hinweise für Boffzen: Baugenehmigung Erteilung
Online-Dienst
Bauantrag gemäß § 63 bzw. § 64 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Boffzen: Baugenehmigung Erteilung
Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises ist mit dem Vollzug des Bauordnungs- und Bauplanungsrecht befasst. Im Folgenden sind die Ansprechpartner/innen je Kommunen aufgeführt:
Ansprechpartner/innen
Sprechzeiten
Telefon
SG Bevern, SG Boffzen und ehemalige SG Polle
Herr Pamme
Mo - Fr
05531 707-287
Ehemalige SG Bodenwerder
Frau Husemann
Mo - Di/Mi
05531 707-295
SG Eschershausen-Stadtoldendorf, Flecken Delligsen
Frau Kaup
Mo - Fr
05531 707-290
Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises ist mit dem Vollzug des Bauordnungs- und Bauplanungsrecht befasst. Im Folgenden sind die Ansprechpartner/innen je Kommunen aufgeführt:
Ansprechpartner/innen
Sprechzeiten
Telefon
SG Bevern, SG Boffzen und ehemalige SG Polle
Herr Pamme
Mo - Fr
05531 707-287
Ehemalige SG Bodenwerder
Frau Husemann
Mo - Di/Mi
05531 707-295
SG Eschershausen-Stadtoldendorf, Flecken Delligsen
Frau Kaup
Mo - Fr
05531 707-290
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Hinweise für Boffzen: Baugenehmigung Erteilung
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) .
Grundsätzlich gehören dazu:
- Amtliches Antragsformular
- Auszug aus der Amtlichen Karte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:
- Nachweis der Standsicherheit
- Nachweis des Brandschutzes
- erforderliche Gutachten
- Betriebsbeschreibung
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) .
Grundsätzlich gehören dazu:
- Amtliches Antragsformular
- Auszug aus der Amtlichen Karte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:
- Nachweis der Standsicherheit
- Nachweis des Brandschutzes
- erforderliche Gutachten
- Betriebsbeschreibung
Formulare
Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.
Voraussetzungen
Hinweise für Boffzen: Baugenehmigung Erteilung
- Vollständiger Bauantrag
- Das Bauvorhaben muss im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften sein
- Falls nicht, können zu dem Bauantrag Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich sein, die gesondert beantragt und begründet werden müssen
- Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen zugelassen werden können
- Vollständiger Bauantrag
- Das Bauvorhaben muss im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften sein
- Falls nicht, können zu dem Bauantrag Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich sein, die gesondert beantragt und begründet werden müssen
- Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen zugelassen werden können
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.
Fristen
Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
Geltungsdauer: 3 Jahre (ab dem Tag der Erteilung)
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.
Hinweise für Boffzen: Baugenehmigung Erteilung
Weitere Informationen
Hinweise für Boffzen: Baugenehmigung Erteilung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013
Stichwörter
Bauantrag, Annahme Bauantrag, Bauantrag Abgabe, Bodenverkehr, Bauantrag abgeben