Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung Erteilung

    Beschreibung

    Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

    Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.

    Hinweise für Boffzen: Baugenehmigung Erteilung

    Allgemeine Informationen

    (§ 64 NBauO)



    Allgemeine Informationen

    (§ 64 NBauO)



    Online-Dienst

    Bauantrag gemäß § 63 bzw. § 64 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

    ID: L100040_544455006

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 09.04.2024 (von: Webservice, Landkreis Holzminden)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Holzminden)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Boffzen: Baugenehmigung Erteilung

    Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises ist mit dem Vollzug des Bauordnungs- und Bauplanungsrecht befasst. Im Folgenden sind die Ansprechpartner/innen je Kommunen aufgeführt:

    Ansprechpartner/innen  

    Sprechzeiten  

    Telefon

    SG Bevern, SG Boffzen und ehemalige SG Polle              

    Herr Pamme

    Mo - Fr

    05531 707-287

    Ehemalige SG Bodenwerder

    Frau Husemann

    Mo - Di/Mi

    05531 707-295

    SG Eschershausen-Stadtoldendorf, Flecken Delligsen

    Frau Kaup

    Mo - Fr

    05531 707-290

    Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises ist mit dem Vollzug des Bauordnungs- und Bauplanungsrecht befasst. Im Folgenden sind die Ansprechpartner/innen je Kommunen aufgeführt:

    Ansprechpartner/innen

    Sprechzeiten

    Telefon

    SG Bevern, SG Boffzen und ehemalige SG Polle

    Herr Pamme

    Mo - Fr

    05531 707-287

    Ehemalige SG Bodenwerder

    Frau Husemann

    Mo - Di/Mi

    05531 707-295

    SG Eschershausen-Stadtoldendorf, Flecken Delligsen

    Frau Kaup

    Mo - Fr

    05531 707-290

    Ansprechpartner

    2.61 Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Schrader-Straße 24

    37603 Holzminden

    Aufzug vorhanden

    Version

    Technisch erstellt am 10.02.2023 (von: Webservice, Landkreis Holzminden)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Holzminden)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

    Hinweise für Boffzen: Baugenehmigung Erteilung

    Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) .

     Grundsätzlich gehören dazu:

    • Amtliches Antragsformular
    • Auszug aus der Amtlichen Karte
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:
      • Nachweis der Standsicherheit
      • Nachweis des Brandschutzes
      • erforderliche Gutachten
      • Betriebsbeschreibung

    Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) .

    Grundsätzlich gehören dazu:

    • Amtliches Antragsformular
    • Auszug aus der Amtlichen Karte
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:
      • Nachweis der Standsicherheit
      • Nachweis des Brandschutzes
      • erforderliche Gutachten
      • Betriebsbeschreibung

    Formulare

    Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Boffzen: Baugenehmigung Erteilung

    • Vollständiger Bauantrag
    • Das Bauvorhaben muss im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften sein
    • Falls nicht, können zu dem Bauantrag Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich sein, die gesondert beantragt und begründet werden müssen
    • Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen zugelassen werden können
    • Vollständiger Bauantrag
    • Das Bauvorhaben muss im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften sein
    • Falls nicht, können zu dem Bauantrag Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich sein, die gesondert beantragt und begründet werden müssen
    • Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen zugelassen werden können

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.

    Fristen

    Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

    Geltungsdauer: 3 Jahre (ab dem Tag der Erteilung)

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.

    Hinweise für Boffzen: Baugenehmigung Erteilung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 21.02.2024 (von: Hänjes, Alexander)

    Stichwörter

    Bauantrag, Annahme Bauantrag, Bauantrag Abgabe, Bodenverkehr, Bauantrag abgeben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)