Baugenehmigung Erteilung
Beschreibung
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.
Hinweise für Wunstorf: Baugenehmigung
Alle Baumaßnahmen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigung). Ausgenommen davon sind nur die Baumaßnahmen, für die der Gesetzgeber durch besondere gesetzliche Bestimmungen die Notwendigkeit einer Genehmigung ausdrücklich ausgeschlossen hat. Diese Baumaßnahmen können z. B. genehmigungsfrei (verfahrensfrei) oder aber anzeigepflichtig sein.
Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen.
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Ein entsprechender Bauantrag ist online über das Bauportal (s. o.) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, Stadt Wunstorf, einzureichen.
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Eine Baugenehmigung mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren.
Online-Dienste
Abweichung, Ausnahme, Befreiung im Zusammenhang mit einem Bauantrag (gem. § 66 NBauO) beantragen
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Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren (gem. § 64 NBauO) stellen
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Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (gem. § 63 NBauO) stellen
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Teilbaugenehmigung (gem. § 70 NBauO) beantragen
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zuständige Stelle
Hinweise für Wunstorf: Baugenehmigung
Stadt Wunstorf
Fachbereich Bauordnung
Stiftsstr. 8
31515 Wunstorf
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
Für Wunstorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Hinweise für Wunstorf: Baugenehmigung
Für Ihren Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare verwenden.
Die amtlichen Vordrucke für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen finden Sie hier als Anlage.
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung eingereicht werden. Diese müssen von Entwurfsverfassern/Entwurfsverfasserinnen verfasst und unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Ein Bauantrag muss vom Bauherrn/der Bauherrin, dem Entwurfsverfasser/der Entwurfsverfasserin und von einzelnen Sachverständigen unterschrieben sein.
Formulare
Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.
Hinweise für Wunstorf: Baugenehmigung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Wunstorf: Baugenehmigung
Gegen die Baugenehmigung kann innerhalb von einem Monat Widerspruch eingelegt werden.
Verfahrensablauf
Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.
Hinweise für Wunstorf: Baugenehmigung
Nach Eingang des Antrages wird dieser auf Vollständigkeit geprüft und ggf. Unterlagen nachgefordert.
Der vollständige Antrag wird von verschiedenen internen und externen Stellen geprüft und bei Übereinstimmung mit dem öffentlichen Baurecht genehmigt.
Fristen
Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
Geltungsdauer: 3 Jahre (ab dem Tag der Erteilung)
Hinweise für Wunstorf: Baugenehmigung
Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung beträgt 3 Jahre.
Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Ablauf von drei Jahren schriftlich beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wunstorf: Baugenehmigung
Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vollständigkeit des Antrages durchschnittlich je nach Umfang der Baumaßnahme 6 bis 12 Wochen.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wunstorf: Baugenehmigung
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauvorhaben.
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.
Hinweise für Wunstorf: Baugenehmigung
Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Wunstorf: Baugenehmigung
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013
Stichwörter
Bauantrag, Bauantrag abgeben, Annahme Bauantrag, Bodenverkehr, Bauantrag Abgabe