Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung Erteilung

    Beschreibung

    Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

    Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.

    Online-Dienst

    Bauamt online

    ID: L100040_544942106

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2024 (von: Webservice, Stadt Ronnenberg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Ronnenberg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Ronnenberg: Baugenehmigung Erteilung

    Fragen zur Stellung eines Bauantrages beantworten Ihnen die Kolleginnen des Bereiches Bauaufsicht im Team Räumliche Stadtentwicklung, Baurecht.

    Fragen zur Stellung eines Bauantrages beantworten Ihnen die Kolleginnen des Bereiches Bauaufsicht im Team Räumliche Stadtentwicklung, Baurecht.

    Ansprechpartner

    31 - Team Räumliche Stadtentwicklung, Baurecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Hansastr. 38

    30952 Ronnenberg

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020 (von: Webservice, Stadt Ronnenberg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Ronnenberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

    Hinweise für Ronnenberg: Baugenehmigung Erteilung

    Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen. Dieser ist von dem Bauherrn/der Bauherrin sowie einem Entwurfsverfasser/einer Entwurfsverfasserin zu unterschreiben.

    Der Bauantrag umfasst in der Regel folgende Bauvorlagen:

    • Antragsvordruck
    • Einfacher oder qualifizierter Lageplan im Maßstab 1:500
    • Freiflächenplan Maßstab 1:200
    • Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
    • Baubeschreibung
    • Betriebsbeschreibung (bei gewerblicher Nutzung)
    • Standsicherheitsnachweis und ggf. andere bautechnische Nachweise
    • Berechnungen und Nachweise der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl sowie die Zahl der Vollgeschosse im Bereich eines Bebauungsplanes
    • Berechnung des umbauten Raumes, der Herstellungskosten bzw. der Nutzflächen
    • Berechnung der Anzahl notwendiger Einstellplätze sowie Eintragung der Einstellplätze im Lageplan

    Die Aufzählung ist nicht abschließend. Es ist möglich, dass im Rahmen der Prüfung des Bauantrages noch weitere Unterlagen erforderlich sind.

    Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen. Dieser ist von dem Bauherrn/der Bauherrin sowie einem Entwurfsverfasser/einer Entwurfsverfasserin zu unterschreiben.

    Der Bauantrag umfasst in der Regel folgende Bauvorlagen:

    • Antragsvordruck
    • Einfacher oder qualifizierter Lageplan im Maßstab 1:500
    • Freiflächenplan Maßstab 1:200
    • Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
    • Baubeschreibung
    • Betriebsbeschreibung (bei gewerblicher Nutzung)
    • Standsicherheitsnachweis und ggf. andere bautechnische Nachweise
    • Berechnungen und Nachweise der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl sowie die Zahl der Vollgeschosse im Bereich eines Bebauungsplanes
    • Berechnung des umbauten Raumes, der Herstellungskosten bzw. der Nutzflächen
    • Berechnung der Anzahl notwendiger Einstellplätze sowie Eintragung der Einstellplätze im Lageplan

    Die Aufzählung ist nicht abschließend. Es ist möglich, dass im Rahmen der Prüfung des Bauantrages noch weitere Unterlagen erforderlich sind.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.

    Fristen

    Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

    Geltungsdauer: 3 Jahre (ab dem Tag der Erteilung)

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 21.02.2024 (von: Hänjes, Alexander)

    Stichwörter

    Bauantrag, Annahme Bauantrag, Bauantrag Abgabe, Bodenverkehr, Bauantrag abgeben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)