Baugenehmigung Erteilung
Beschreibung
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.
Online-Dienst
Bauantrag gemäß § 63 bzw. § 64 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
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Identifizierung
- keine Identifizierung
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
Amt 60 Bauen und Planen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Montag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Bauamt Baddeckenstedt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05345 49817(Herr Homann)
Telefon Festnetz: 05345 49818(Frau Seeliger)
Telefon Festnetz: 05345 49832(Herr Ludwig)
Fax: 05345 49810
Telefon Festnetz: 05345 49845(Herr Streif)
Telefon Festnetz: 05345 49835(Herr Behne)
Telefon Festnetz: 05345 49830(Herr Stein)
Telefon Festnetz: 05345 49828(Herr Schulze)
E-Mail: bauamt@baddeckenstedt.de
erforderliche Unterlagen
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Formulare
Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.
Hinweise für Wolfenbüttel: Baugenehmigung Erteilung
- Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen GenehmigungPDF-Datei: 49 kB
- Antrag auf Zulassung bzw Erteilung einer Abweichung / Ausnahme / BefreiungPDF-Datei: 116 kB
- Antrag auf Zulassung bzw Erteilung einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung innerhalb eines GenehmigungsverfahrensPDF-Datei: 63 kB
- Antrag auf TeilbaugenehmigungPDF-Datei: 21 kB
- Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der BaugenehmigungPDF-Datei: 25 kB
- Erklärung zur Anerkennung der Festsetzungen des zukünftigen BebauungsplansPDF-Datei: 57 kB
- BaubeginnanzeigePDF-Datei: 73 kB
- Antrag auf SchlussabnahmePDF-Datei: 50 kB
- FertigstellungsanzeigePDF-Datei: 60 kB
- Erfüllungserklärung für Neubauten nach § 92 Abs. 1 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)PDF-Datei: 917 kB
- Erfüllungserklaerung nach § 92 Abs. 2 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für bestehende Gebäude oder für Erweiterung oder Ausbau bestehender GebäudePDF-Datei: 920 kB
- Vollmacht für EntwurfsverfassendePDF-Datei: 35 kB
- Antrag Baubeginnvorbehalt bautechnische NachweisePDF-Datei: 25 kB
- Erklärung Tragwerksplanerin / Tragwerksplaner gemäß § 65 Absatz 4 NBauOPDF-Datei: 398 kB
- Anlage 1: Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 NBauO - (Niedersachsen)PDF-Datei: 72 kB
- Anlage 2: Mitteilung gem. § 62 NBauO - (Niedersachsen)PDF-Datei: 155 kB
- Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen)PDF-Datei: 187 kB
- Anlage 4: Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO - (Niedersachsen)PDF-Datei: 108 kB
- Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)PDF-Datei: 106 kB
Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO - (Niedersachsen)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.
Fristen
Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
Geltungsdauer: 3 Jahre (ab dem Tag der Erteilung)
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013
Stichwörter
Bauantrag, Bauantrag abgeben, Annahme Bauantrag, Bodenverkehr, Bauantrag Abgabe