Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung Erteilung

    Beschreibung

    Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

    Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.

    Online-Dienste

    Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gemäß § 66 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

    ID: L100040_530570332

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    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2023 (von: Webservice, Landkreis Northeim)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Northeim)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Antrag auf einen Lageplan für ein Bauvorhaben (LGLN)

    ID: L100040_569291220

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    Technisch erstellt am 12.09.2024 (von: Webservice, Stadt Einbeck)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Einbeck)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

    ID: L100040_530570339

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Englisch

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

    ID: L100040_534108241

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    Technisch erstellt am 19.01.2024 (von: Webservice, Stadt Einbeck)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Einbeck)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids gemäß § 71 Abs. 1 Satz 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), auch in Verbindung mit § 73 Abs. 2 Satz 2 NBauO

    ID: L100040_530570340

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    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids gemäß § 71 Abs. 1 Satz 3Niedersächsische Bauordnung (NBauO), auch in Verbindung mit § 73 Abs. 2 Satz 2 NBauO

    ID: L100040_534108243

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Bauantrag gemäß § 63 bzw. § 64 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

    ID: L100040_530570349

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    Bauantrag gemäß § 63 bzw. § 64 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

    ID: L100040_534108244

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    III.2 Baufachliche Dienste und Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Teichenweg 1

    37574 Einbeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten: Mo + Die 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mi + Fr 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr Do 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05561 916-0

    Fax: 05561 916-500500

    E-Mail: bauaufsicht@einbeck.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Um sicher zu gehen, dass Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner Ihnen ohne Wartezeit zur Verfügung steht, empfehlen wir für Beratungsgespräche eine vorherige Terminvereinbarung.

    Version

    Technisch erstellt am 10.03.2010 (von: Stadt Einbeck Webservice)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Einbeck)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

    Formulare

    Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.

    Fristen

    Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

    Geltungsdauer: 3 Jahre (ab dem Tag der Erteilung)

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 21.02.2024 (von: Hänjes, Alexander)

    Stichwörter

    Bauantrag, Annahme Bauantrag, Bauantrag Abgabe, Bodenverkehr, Bauantrag abgeben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)