Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung

    Bauaufsicht

    Hinweise für Jever: Bauaufsicht

    Die Bauaufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Diese erteilt Baugenehmigungen und kontrollieren den korrekten Ablauf der Bauarbeiten.

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

    • Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
    • Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
    • Prüfen von Sonderbauten
    • Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
    • Prüfen der Rettungswege
    • Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
    • Bauüberwachung, Bauabnahmen
    • ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
    • Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
    • Mitwirken bei der Brandschau
    • Bearbeiten von Widersprüchen

    Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:

    • Abbruchanzeige
    • Baugenehmigung: Erteilung
    • Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
    • Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Planung, Bauordnung und Gebäudemanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Beethovenstr. 1

    26441 Jever

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Fax: 04461 919-8890

    E-Mail: planung@friesland.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleiter: Herr R. Neuhaus Stellvertreter: Herr Ü. Alpaslan

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Baugenehmigung, Bauordnungsamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de