Bauaufsichtliche Zustimmung ErteilungOnline erledigen

    Bauaufsicht

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

    • Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
    • Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
    • Prüfen von Sonderbauten
    • Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
    • Prüfen der Rettungswege
    • Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
    • Bauüberwachung, Bauabnahmen
    • ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
    • Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
    • Mitwirken bei der Brandschau
    • Bearbeiten von Widersprüchen

    Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:

    • Abbruchanzeige
    • Baugenehmigung: Erteilung
    • Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
    • Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Bauaufsicht

    Das Bauamt überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

    • Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
    • Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
    • Prüfen von Sonderbauten
    • Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
    • Prüfen der Rettungswege
    • Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
    • Bauüberwachung, Bauabnahmen
    • ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
    • Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
    • Mitwirken bei der Brandschau
    • Bearbeiten von Widersprüchen

    Online-Dienst

    Bauen online

    ID: L100040_531011772

    Beschreibung

    Antragsverfahren nach §3a Absatz 1 NBauO

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Rotenburg (Wümme) (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Bauaufsicht

    Seit dem 1. Januar 2024 ist die elektronische Antragstellung für die in § 3a NBauO aufgezählten Anträge möglich. Es handelt sich um folgende Anträge:

    1. Anzeigen eines beabsichtigten Abbruchs oder einer beabsichtigten Beseitigung einer baulichen Anlage (§ 60 Abs. 3 Satz 1),
    2. Mitteilungen über eine sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahme (§ 62 Abs. 3 Satz 1),
    3. Anträge auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht entsprechen (§ 65 Abs. 2 Satz 3),
    4. Anträge auf Zulassung einer Abweichung (§ 66 Abs. 2 Satz 1),
    5. Anträge auf Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung (§ 66 Abs. 6),
    6. Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung (§ 67 Abs. 1),
    7. Anträge auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung (§ 70 Abs. 3 Satz 1),
    8. Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids (§ 71 Abs. 1 Satz 3, auch in Verbindung mit § 73 Abs. 2 Satz 2),
    9. Bauvoranfragen (§ 73 Abs. 1) und
    10. Anträge auf Erteilung einer Typengenehmigung (§ 73a Abs. 1)

    Die elektronische Antragstellung ist über den Online-Dienst Bauen online möglich. Für die Anträge nach den Nummern 1, 2, 4, 5, 6 und 9 sind weiterhin die amtlich vorgeschriebenen Formulare sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. Die amtlich vorgeschriebenen Formulare finden Sie hier oder unter dem untenstehenden Link.

    Wichtig: Für die elektronische Antragstellung ist eine Anmeldung mit der BundID erforderlich. Die Anmeldung mit dem Servicekonto ist nicht ausreichend.

    Zunächst können die Anträge weiterhin in Papierform eingereicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bauordnungsamt, Baugenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de