Bauaufsicht
Hinweise für Lüneburg: Aufgaben der Bauaufsicht
Diese Verwaltungsleistung kann ausschließlich mit einem Online-Dienst beantragt werden. Informationen zur Benutzung des Online-Dienstes haben wir für Sie auf der Informationsseite Bauen online bereit gestellt.
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Beschreibung
Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
- Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
- Prüfen von Sonderbauten
- Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
- Prüfen der Rettungswege
- Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Bauüberwachung, Bauabnahmen
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:
- Abbruchanzeige
- Baugenehmigung: Erteilung
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Online-Dienst
Bauantrag und Baugenehmigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Lüneburg: Aufgaben der Bauaufsicht
Zuständig ist die Bauaufsicht der Hansestadt Lüneburg
Zuständig ist die Bauaufsicht der Hansestadt Lüneburg
Ansprechpartner
Hansestadt Lüneburg - 63 Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4131 309-3648
Telefon Festnetz: +49 4131 309-3679
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Lüneburg: Aufgaben der Bauaufsicht
Die benötigten Unterlagen sind teilweise in der jeweiligen Verwaltungsleistung aufgeführt. Sollten Sie hierzu keine Informationen finden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die benötigten Unterlagen sind teilweise in der jeweiligen Verwaltungsleistung aufgeführt. Sollten Sie hierzu keine Informationen finden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Lüneburg: Aufgaben der Bauaufsicht
Informationen zu den Gebühren finden Sie in der jeweiligen Verwaltungsleistung. Sollten Sie hierzu keine Informationen finden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Informationen zu den Gebühren finden Sie in der jeweiligen Verwaltungsleistung. Sollten Sie hierzu keine Informationen finden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Lüneburg: Aufgaben der Bauaufsicht
- Bauen - Informationen zum Online-DienstAuf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Online-Dienst Bauen / Bauantrag online.
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Stichwörter
Baugenehmigung, Bauordnungsamt