Bauaufsichtliche Zustimmung ErteilungOnline erledigen

    Bauaufsicht

    Hinweise für Bückeburg: Bauaufsicht

    Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,

    unter

    Bauen Online

    stehen Ihnen die Antragsformulare im Baubereich zur Verfügung.

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

    • Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
    • Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
    • Prüfen von Sonderbauten
    • Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
    • Prüfen der Rettungswege
    • Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
    • Bauüberwachung, Bauabnahmen
    • ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
    • Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
    • Mitwirken bei der Brandschau
    • Bearbeiten von Widersprüchen

    Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:

    • Abbruchanzeige
    • Baugenehmigung: Erteilung
    • Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
    • Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

    Hinweise für Bückeburg: Bauaufsicht

    Allgemeine Informationen

    Bauantrag gemäß § 63 bzw. § 64 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

    Durchschnittliche Lesedauer: 3 Minuten

    Bevor Sie eine baugenehmigungspflichtige Baumaßnahme durchführen, benötigen Sie eine Baugenehmigung, die bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser nach § 53 NBauO zu beantragen ist. Die Antragsstellung ist nur durch die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser möglich.

    Mit dem Antragsassistenten dieses Online-Dienstes werden Sie sicher durch den Bauantrag geleitet. Vorab einige Hinweise zu dem was Sie erwartet und was Sie vorbereiten sollten.

    Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser hat den Bauantrag elektronisch gemäß § 3 a Abs. 1 NBauO unter Verwendung eines persönlichen Nutzerkontos auf dem Sicherheitsniveau mindestens "substanziell" zu übermitteln.

    Zum Bauantrag gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich sind. Die erforderlichen Unterlagen (zum Beispiel: aktueller Auszug aus der Amtlichen Karte, Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen) sowie die Vorgaben für die Dateien ergeben sich aus der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO).

    Sofern auch ein Antrag auf Typengenehmigung nach § 73 a NBauO beabsichtigt ist, sieht der Antragsassistent eine Rubrik dafür vor.

    Die Baugenehmigung bzw. der Bauantrag ist gebührenpflichtig.

    Bei Nutzung des Online-Services gehen Sie wie folgt vor:

    • Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser erstellt die für die Baumaßnahme erforderlichen Bauvorlagen nach den Vorgaben der NBauVorlVO. Ist die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser nicht für den Inhalt einer Bauvorlage verantwortlich, so muss die Bauvorlage mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der dafür verantwortlichen Person versehen sein. Bei Behörden oder Stellen kann dies auch ein qualifiziertes elektronisches Siegel sein. Bitte achten Sie insbesondere auf die Strukturierung der Dateiinhalte und die Dateinamen. Sind alle erforderlichen Bauvorlagen zusammengestellt, kann der Bauantrag gestellt werden.
    • Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser identifiziert sich mittels Nutzerkontos (BundID) auf dem Sicherheitsniveau "substanziell" oder "hoch".
    • Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser füllt die Eingabemasken des Online-Dienstes aus wie es durch den Antragsassistenten vorgegeben ist.
    • Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser fügt die erforderlichen Bauvorlagen nach den Vorgaben der NBauVorlVO hinzu.
    • Nach Eingabe der erforderlichen Pflichtangaben erstellt der Antragsassistent eine Übersicht der eingetragenen Antragsdaten. Die Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser überprüft die darin enthaltenen Angaben und übermittelt dann den Bauantrag verbindlich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Wie geht es mit dem Bauantrag weiter?

    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Bauantrag zunächst auf Vollständigkeit und beteiligt innerhalb einer Woche die Gemeinde.
    • Zu dem Bauantrag wird ein Vorgangsraum eingerichtet, der zur Kommunikation dient. Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser, fügt im Vorgangsraum bei Bedarf oder nach Aufforderung durch die untere Bauaufsichtsbehörde weitere Unterlagen zum Antrag hinzu.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
    • Über den Vorgangsraum werden von der unteren Bauaufsichtsbehörde auch diejenigen Behörden und Stellen beteiligt, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann.


    Online-Dienste

    Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung

    ID: L100040_540318634

    Beschreibung

    Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Antrag auf Einsicht in die Bauakte

    ID: L100040_540318636

    Beschreibung

    Einsicht in die Bauakte

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Antrag auf Sanierungsgenehmigung gem. §§ 144/145 Baugesetzbuch(BauGB)

    ID: L100040_540318640

    Beschreibung

    Antrag auf Sanierungsgenehmigung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauantrag

    ID: L100040_531949468

    Beschreibung

    Einen Bauantrag stellen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Baulasten - Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

    ID: L100040_550926102

    Beschreibung

    Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Paypal
    • giropay

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Für Bückeburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bückeburg: Bauaufsicht

    Erforderliche Unterlagen (s. NBauVorlVO), insbesondere

    • Auszug aus der Amtlichen Karte
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:
      • Nachweis der Standsicherheit
      • Nachweis des Brandschutzes
      • ggf. erforderliche Gutachten
      • ggf. Betriebsbeschreibung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bückeburg: Bauaufsicht

    • Vollständiger Bauantrag
    • Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften
    • Falls nicht, können zu dem Bauantrag Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich sein, die gesondert beantragt und begründet werden müssen.
    • Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen zugelassen werden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bückeburg: Bauaufsicht

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Hinweise für Bückeburg: Bauaufsicht

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Keine Genehmigungsfrist im Baugenehmigungsverfahren, aber eine Vorprüfungsfrist.

    • Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung (Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung) mit der Ausführung der Baumaßnahme nicht begonnen wird; Verlängerung der Baugenehmigung (Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung) innerhalb dieser Zeit auf Antrag um höchstens 3 Jahre möglich

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bückeburg: Bauaufsicht

    Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenordnung von Niedersachsen (BauGO) entnehmen.

    Die Gebührenberechnung nach Baugebührenordnung (BauGO) berücksichtigt die erwarteten Gebühren der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bückeburg: Bauaufsicht

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bauordnungsamt, Baugenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de