Bauaufsicht
Hinweise für Helmstedt: Bauaufsicht
Zusätzliche Antworten auf häufig gestellte Fragen im Bauamt finden Sie hier: FAQ im Bauamt
Termine können Sie über die Online-Terminvergabe buchen: Online-Terminvergabe
Beschreibung
Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
- Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
- Prüfen von Sonderbauten
- Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
- Prüfen der Rettungswege
- Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Bauüberwachung, Bauabnahmen
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:
- Abbruchanzeige
- Baugenehmigung: Erteilung
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Hinweise für Helmstedt: Bauaufsicht
Elektronische Kommunikation:
Die mit dem 01.01.2022 in Kraft getretene Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) regelt erstmals die elektronische Kommunikation für verschiedene baurechtliche Verfahren. Der Landkreis Helmstedt legt den voraussichtlichen Beginn der elektronischen Kommunikation für Verfahren nach § 3 a Abs.1 Satz 1 der Niedersächsischen Bauordnung für den 01.01.2024 fest (§ 86 Abs. 8 NBauO). Daher sind Anzeigen, Anträge und Bauvorlagen weiterhin in mindestens dreifacher Ausfertigung in Papierform dem Landkreis Helmstedt zu übermitteln.
Online-Dienst
Baulastenauskünfte
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Helmstedt: Bauaufsicht
Bitte wenden Sie sich an den/die zuständige Ansprechpartner/-in.
Ansprechpartner
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Bode
63.11 - Bauaufsichtsbezirk Königslutter
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Rechenbach
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5351 121-2216
Herr Ohse
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5351 121-2217
63.12 - Bauaufsichtsbezirk Velpke
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Störmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5351 121-2214
Frau Kastellan
63.13 - Bauaufsichtsbezirk Schöningen, Heeseberg, Nord-Elm
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Müller-Mahrt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1509
63.14 - Bauaufsichtsbezirk Lehre, Grasleben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Schydlo
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5351 121-2208
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Helmstedt: Bauaufsicht
- Allgemeine Durchführungsverordnung zur Nds. Bauordnung (DVO-NBauO)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfVO)
- Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStplVO)
- Nds. Bauordnung (NBauO)
- Nds. Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO)
- Nds. Denkmalschutzgesetz (DSchG ND)
- Nds. Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Helmstedt: Bauaufsicht
Es fallen Gebühren nach der Baugebührenordnung (BauGO) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an, die von den antragstellenden oder anlagenbetreibenden Personen zu tragen sind. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme bzw. dem erforderlichen Zeitaufwand.
Weitere Informationen
Hinweise für Helmstedt: Bauaufsicht
- Online-Terminvergabe
- Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, Teilgenehmigung, des Bauvorbescheides § 71 i.V.m. § 73 NBauO
- Abbruchanzeige gemäß § 60 NBauO
- Bauvoranfrage gem. § 73 der NBauO
- Mitteilung gemäß § 62 NBauO
- Datenschutzerklärung Bauaufsicht
- Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 der NBauO
- Abweichung- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO
- FAQ im Bauamt.pdf
- Nachbarzustimmung gemäß § 68 NBauO.pdf
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Stichwörter
Baugenehmigung, Bauordnungsamt