Bauaufsicht
Hinweise für Helmstedt: Bauaufsicht
Zusätzliche Antworten auf häufig gestellte Fragen im Bauamt finden Sie hier: FAQ im Bauamt
Termine können Sie über die Online-Terminvergabe buchen: Online-Terminvergabe
Beschreibung
Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
- Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
- Prüfen von Sonderbauten
- Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
- Prüfen der Rettungswege
- Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Bauüberwachung, Bauabnahmen
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:
- Abbruchanzeige
- Baugenehmigung: Erteilung
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Hinweise für Helmstedt: Bauaufsicht
Elektronische Kommunikation:
Die mit dem 01.01.2022 in Kraft getretene Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) regelt erstmals die elektronische Kommunikation für verschiedene baurechtliche Verfahren. Der Landkreis Helmstedt legt den voraussichtlichen Beginn der elektronischen Kommunikation für Verfahren nach § 3 a Abs.1 Satz 1 der Niedersächsischen Bauordnung für den 01.01.2024 fest (§ 86 Abs. 8 NBauO). Daher sind Anzeigen, Anträge und Bauvorlagen weiterhin in mindestens dreifacher Ausfertigung in Papierform dem Landkreis Helmstedt zu übermitteln.
Online-Dienst
Baulastenauskünfte
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Helmstedt: Bauaufsicht
Bitte wenden Sie sich an den/die zuständige Ansprechpartner/-in.
Ansprechpartner
Für Kreis Helmstedt (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Helmstedt: Bauaufsicht
- Allgemeine Durchführungsverordnung zur Nds. Bauordnung ( DVO-NBauO)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bautechnische Prüfungsverordnung ( BauPrüfVO)
- Garagen- und Stellplatzverordnung ( GaStplVO)
- Nds. Bauordnung ( NBauO)
- Nds. Bauvorlagenverordnung ( NBauVorlVO)
- Nds. Denkmalschutzgesetz (DSchG ND)
- Nds. Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Helmstedt: Bauaufsicht
Es fallen Gebühren nach der Baugebührenordnung (BauGO) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an, die von den antragstellenden oder anlagenbetreibenden Personen zu tragen sind. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme bzw. dem erforderlichen Zeitaufwand.
Bemerkungen
Hinweise für Helmstedt: Bauaufsicht
- Mitteilung gemäß § 62 NBauO
- Bauvoranfrage gem. § 73 der NBauO
- Nachbarzustimmung gemäß § 68 NBauO.pdf
- Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, Teilgenehmigung, des Bauvorbescheides § 71 i.V.m. § 73 NBauO
- Datenschutzerklärung Bauaufsicht
- Abbruchanzeige gemäß § 60 NBauO
- Abweichung- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO
- FAQ im Bauamt.pdf
- Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 der NBauO
- Online-Terminvergabe
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Stichwörter
Bauordnungsamt, Baugenehmigung