Badegewässerqualität Überwachung
Beschreibung
Badegewässer ist jeder Abschnitt eines Oberflächengewässers, bei dem die zuständige Stelle mit einer großen Zahl von Badenden rechnet und für den sie kein dauerhaftes Badeverbot erlassen hat oder nicht auf Dauer vom Baden abrät.
Auf den Internetseiten des Badegewässer-Atlas Niedersachsen finden Sie Informationen zu allen rund 270 Badegewässern in Niedersachsen.
Ob das Wasser in einem Badegewässer gesundheitlich unbedenklich ist, überprüfen die kommunalen Gesundheitsbehörden während der offiziellen Badesaison vom 15. Mai bis 15. September. Die Wasserproben werden vor allem auf Bakterien (E. coli und Intestinale Enterokokken) hin untersucht. Diese Bakterien sind selbst im Normalfall keine Krankheitserreger. Sie können jedoch einen Hinweis auf eine fäkale Verunreinigung sein und darauf, dass sich eventuell spezielle Krankheitserreger im Gewässer befinden (Indikatorprinzip). Wenn die in der niedersächsischen Badegewässerverordnung (BadegewVO) genannten Grenzwerte überschritten werden, wird ein Badeverbot ausgesprochen.
Auf Grundlage der Überwachungsergebnisse der letzten vier Badesaisons wird jedes Badegewässer in eine Qualitätskategorie als "ausgezeichnet", "gut", "ausreichend" oder "mangelhaft" eingestuft.
Umfangreiche gewässerspezifischen Informationen, wie z.B. zum Indikatorprinzip oder Badeverbot, finden Sie auf den Internetseiten des Bädegewässer-Atlas Niedersachsen inklusive Bildern, Karten und Beschreibungen auch zur Infrastruktur wurden im Rahmen der Erstellung der Badegewässerprofile von zuständigen Stellen für die Öffentlichkeit zusammengestellt. Diese finden Sie im Badegewässer-Atlas Niedersachsen.
Hinweise für Friesland: Badegewässerqualität Überwachung
Der Landkreis Friesland überwacht zur Zeit 16 Badestellen hinsichtlich der Badegewässerqualität gem. der BadegewVO vom 10.04.2008 bzw. der EU-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung vom 24.03.2006.
Gemäß Artikel 11 der EU-Badegewässerrichtlinie hat die Öffentlichkeit weitreichende Möglichkeiten, zu erfahren, wie sie sich beteiligen kann und Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden vorzubringen. Entsprechende Mitteilungen werden zentral beim Landkreis ausgewertet, können aber selbstverständlich auch über die örtlichen Stadt-/Gemeindeverwaltungen erfolgen.
Formblatt "Beteiligung der Öffentlichkeit"
EG-Badestellen
- Nordseestrand Hooksiel (Textil-, Hunde- und FKK-Strand)
. - Nordseestrand Horumersiel
. - Nordseestrand Schillig
. - Kommunaler Badestrand Dangast
. - Nordseestrand Hauptbad - Wangerooge
. - Nordsee Strandbad Im Westen - Wangerooge
. - Badesee Freizeitgelände Astederfeld
. - Freibad Driefeler Esch
. - Freibad Grabstederfeld
. - Naturfreibad Schortens
. - Freizeitanlage Sander See
Der Landkreis Friesland überwacht zur Zeit 16 Badestellen hinsichtlich der Badegewässerqualität gem. der BadegewVO vom 10.04.2008 bzw. der EU-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung vom 24.03.2006.
Gemäß Artikel 11 der EU-Badegewässerrichtlinie hat die Öffentlichkeit weitreichende Möglichkeiten, zu erfahren, wie sie sich beteiligen kann und Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden vorzubringen. Entsprechende Mitteilungen werden zentral beim Landkreis ausgewertet, können aber selbstverständlich auch über die örtlichen Stadt-/Gemeindeverwaltungen erfolgen.
Formblatt "Beteiligung der Öffentlichkeit"
EG-Badestellen
- Nordseestrand Hooksiel (Textil-, Hunde- und FKK-Strand)
. - Nordseestrand Horumersiel
. - Nordseestrand Schillig
. - Kommunaler Badestrand Dangast
. - Nordseestrand Hauptbad - Wangerooge
. - Nordsee Strandbad Im Westen - Wangerooge
. - Badesee Freizeitgelände Astederfeld
. - Freibad Driefeler Esch
. - Freibad Grabstederfeld
. - Naturfreibad Schortens
. - Freizeitanlage Sander See
Online-Dienst
Kontaktformular Infektionsschutz
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Fachbereich Gesundheitswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Becker
Herr Coordes
Herr Dietrich
Frau Huisinga
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Auskunft aus dem Badegewässeratlas über das Internet ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Bürgerbeteiligung zur Einstufung als EU-Badegewässer
Wenn Sie ein Anliegen zu einer bestimmten Badestelle haben, welche nicht als EU-Badegewässer gekennzeichnet ist und demzufolge nicht von den zuständigen Stellen in hygienischer Hinsicht überwacht wird, können Sie sich an die entsprechend zuständige Stelle wenden.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit Anregungen zu geben, Vorschläge zu machen oder Bemerkungen und Beschwerden vorzubringen.
Zur Bürgerbeteiligung finden Sie ausführliche Informationen sowie ein Formblatt zum Download und Ausfüllen auf den Internetseiten des Badegewässer-Atlas Niedersachsen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.06.2016
Stichwörter
Nordsee, EU-Badegewässer, Badesee, Badegewässer, Seen, Gewässer, Wasser, Badegewässerqualität, Badegewässerqualität Überwachung, Strand