Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienste

    Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs

    ID: L100040_475210120

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2022 (von: Webservice, Stadt Georgsmarienhütte)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Georgsmarienhütte)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Kraftfahrzeug Abmeldung zur Außerbetriebsetzung

    ID: L100040_485341462

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    Version

    Technisch erstellt am 07.02.2023 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Osnabrück)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Hinweise für Osnabrück: Zulassungsstelle

    Im Landkreis Osnabrück wird die Zulassung in den nachfolgend genannten zehn Zulassungsstellen im Kreisgebiet angeboten:

    - Außenstelle des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück

    - Stadt Bramsche,

    - Stadt Georgsmarienhütte,

    - Stadt Melle,

    - Samtgemeinde Artland,

    - Samtgemeinde Fürstenau

    - Gemeinde Bad Essen,

    - Gemeinde Bohmte

    - Gemeinde Wallenhorst

    - Kreishaus.

    Eine Übersicht über die verschiedenen Zulassungsstellen im Landkreis Osnabrück finden Sie hier:

    https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/kreisverwaltung/aussenstellen/zulassungsstellen

    Im Landkreis Osnabrück wird die Zulassung in den nachfolgend genannten zehn Zulassungsstellen im Kreisgebiet angeboten:

    - Außenstelle des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück

    - Stadt Bramsche,

    - Stadt Georgsmarienhütte,

    - Stadt Melle,

    - Samtgemeinde Artland,

    - Samtgemeinde Fürstenau

    - Gemeinde Bad Essen,

    - Gemeinde Bohmte

    - Gemeinde Wallenhorst

    - Kreishaus.

    Eine Übersicht über die verschiedenen Zulassungsstellen im Landkreis Osnabrück finden Sie hier:

    https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/kreisverwaltung/aussenstellen/zulassungsstellen

    Ansprechpartner

    Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schölerberg 1

    49082 Osnabrück

    Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
    Anzahl: 80
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:30 - 15:00 Uhr Di. 07:30 - 15:00 Uhr Mi. 07:30 - 15:00 Uhr Do. 07:30 - 17:30 Uhr Fr. 07:30 - 15:00 Uhr Sa. 09:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541 501-20000

    Fax: 0541 501-4432

    E-Mail: zulassungsstelle@Lkos.de

    Internet

    Formulare

    Checkliste_Was benötige ich für die Zulassung bzw. Änderung eines Kraftfahrzeuges

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2015 (von: Aßmus, Julia)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Bödecker, Leonie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kfz-Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeseder Straße 85

    49124 Georgsmarienhütte

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr samstags 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05401 850-331336

    Fax: 05401 850-333

    E-Mail: kfz_zulassung@georgsmarienhuette.de

    Weitere Informationen

    Im Bereich der Kfz-Zulassungsstelle muss zur Bearbeitung von Anliegen im Vorfeld ein fester Termin vereinbart werden. Ohne vorherige Terminabsprache ist keine Bearbeitung der Anliegen möglich. Die Terminvergabe erfolgt online unter https://termine-reservieren.de/termine/georgsmarienhuette/ oder telefonisch unter der zentralen Rufnummer 05401/ 850 – 330 (montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr). (Bitte beachten Sie, dass samstags keine Ausfuhrkennzeichen bearbeitet werden können.)

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020 (von: Webservice, Stadt Georgsmarienhütte)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Georgsmarienhütte)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
    • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    Informationen über die anfallenden Gebühren können Sie der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) entnehmen.

    Informationen über die anfallenden Gebühren können Sie der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) entnehmen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 25.04.2024

    Hinweise für Osnabrück: Zulassungsstelle

    Fachlich freigegeben durch FD 5 - Abt. 5.1 Zulassungsstelle

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    Außerbetriebsetzung, ikfz, Fahrzeug-Abmeldung, Kfz-Abmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)