Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Aurich - Ordnungsamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1480

    26584 Aurich (Ostfriesland)

    Hausanschrift

    Fischteichweg 7-13

    26603 Aurich (Ostfriesland)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04941 16-0

    Fax: 04941 16-3299

    E-Mail: info@landkreis-aurich.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Aurich

    Empfänger: Landkreis Aurich

    IBAN: DE73 2835 0000 0000 0900 27

    BIC: BRLADE21ANO

    Bankinstitut: Sparkasse Aurich-Norden

    Stichwörter

    Ordnungsabteilung

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Aurich - Straßenverkehrsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Stellmacherstraße 23

    26506 Norden

    Straßenverkehrsabteilung Norden

    Postfachadresse

    Postfach 1480

    26584 Aurich (Ostfriesland)

    Hausanschrift

    Fischteichweg 7-13

    26603 Aurich (Ostfriesland)

    Straßenverkehrsabteilung Aurich

    Kontakt

    Fax: 04941 16-3697

    Telefon Festnetz: 04941 16-0

    E-Mail: info@landkreis-aurich.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Aurich

    Empfänger: Landkreis Aurich

    IBAN: DE73 2835 0000 0000 0900 27

    BIC: BRLADE21ANO

    Bankinstitut: Sparkasse Aurich-Norden

    Formulare

    Vollmacht zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

    Stichwörter

    Führerscheinstelle, Straßenverkehrsamt, Zulassungsstelle

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
    • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 25.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Stichwörter

    Außerbetriebsetzung, ikfz, Fahrzeug-Abmeldung, Kfz-Abmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English