Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Hinweise für Stade: Ausserbetriebsetzung / Abmeldung von Fahrzeugen
Soll ein zugelassenes Fahrzeug oder ein zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, außer Betrieb gesetzt werden, hat der Halter dies bei der Zulassungsbehörde zu beantragen.
Nach § 16 Abs. 1 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) gilt die Person als vom Halter zur Beantragung der außer Betriebsetzung (Abmeldung) bevollmächtigt, der die dafür notwendigen Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorlegen kann.
Sie können Fahrzeuge auch online über das Internet außer Betrieb setzen (abmelden). Nutzen Sie gern den Service in dem Online-Portal .
Soll ein zugelassenes Fahrzeug oder ein zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, außer Betrieb gesetzt werden, hat der Halter dies bei der Zulassungsbehörde zu beantragen.
Nach § 16 Abs. 1 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) gilt die Person als vom Halter zur Beantragung der außer Betriebsetzung (Abmeldung) bevollmächtigt, der die dafür notwendigen Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorlegen kann.
Sie können Fahrzeuge auch online über das Internet außer Betrieb setzen (abmelden). Nutzen Sie gern den Service in dem Online-Portal .
Online-Dienst
KFZ - Abmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Hinweise für Stade: Ausserbetriebsetzung / Abmeldung von Fahrzeugen
Die Ausserbetriebsetzung / Abmeldung eines Fahrzeuges kann bei jeder beliebigen Kfz-Zulassungsstelle, auch ausserhalb des Landkreises, erfolgen.
Die Ausserbetriebsetzung / Abmeldung eines Fahrzeuges kann bei jeder beliebigen Kfz-Zulassungsstelle, auch ausserhalb des Landkreises, erfolgen.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsstelle Buxtehude
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die KFZ-Zulassungsstellen in Stade und Buxtehude sind bei vorheriger Terminvergabe geöffnet, Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Mittwoch 08:00 – 12:00 Donnerstag 08:00 – 12:00 13:00 – 17:00 Freitag 08:00 – 12:00 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04161 7152-0
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- ggf. mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
- bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Hinweise für Stade: Ausserbetriebsetzung / Abmeldung von Fahrzeugen
Für die Ausserbetriebsetzung sind die folgenden Unterlagen notwendig:
> Antrag auf außer Betriebsetzung / Abfallerklärung / Reservierungswunsch
> Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I; vormals Fahrzeugschein)
> bei Vorliegen eines Anhängerverzeichnisses ist auch dies vorzulegen
> bei Zulassungsfreien Fahrzeugen den Nachweis über die Kennzeichenzuteilung oder die Zulassungsbescheinigung Teil I
> die gesiegelten Kennzeichenschilder
Bitte beachten Sie: Die Kennzeichenschilder sind in gesiegelten Zustand vorzulegen. Die Entsiegelung darf erst nach Anweisung bzw. durch den/die Sachbearbeiter/in erfolgen. Sind die Kennzeichenschilder bereits entsiegelt, werden die Kennzeichen gesperrt und stehen für weitere Zulassungen, für die Dauer von 10 Jahren, nicht mehr zur Verfügung.
> gültigen Personalausweis, alternativ gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Gemeinde / Stadt
Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.
Die Vollständigkeit und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.
Für die Ausserbetriebsetzung sind die folgenden Unterlagen notwendig:
> Antrag auf außer Betriebsetzung / Abfallerklärung / Reservierungswunsch
> Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I; vormals Fahrzeugschein)
> bei Vorliegen eines Anhängerverzeichnisses ist auch dies vorzulegen
> bei Zulassungsfreien Fahrzeugen den Nachweis über die Kennzeichenzuteilung oder die Zulassungsbescheinigung Teil I
> die gesiegelten Kennzeichenschilder
Bitte beachten Sie: Die Kennzeichenschilder sind in gesiegelten Zustand vorzulegen. Die Entsiegelung darf erst nach Anweisung bzw. durch den/die Sachbearbeiter/in erfolgen. Sind die Kennzeichenschilder bereits entsiegelt, werden die Kennzeichen gesperrt und stehen für weitere Zulassungen, für die Dauer von 10 Jahren, nicht mehr zur Verfügung.
> gültigen Personalausweis, alternativ gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Gemeinde / Stadt
Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.
Die Vollständigkeit und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.
Formulare
Hinweise für Stade: Ausserbetriebsetzung / Abmeldung von Fahrzeugen
- Kfz-Antrag auf Abmeldung eines FahrzeugesVordruck um die Abmeldung zu beantragen.
- KFZ-Merkblatt zum Datenschutz (Zulassung)Information für die Bürger betreffend der Verwendung ihrer Daten im Zusammenhang mit den Zulassungsverfahren.
- KFZ-Verlusterklärung über verlorene/gestohlene Zulassungsbescheinigungen bzw. KennzeichenschilderVerlusterklärung über den / die / das verlorene / gestohlene Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) bzw. Kennzeichenschilder.
- Kfz-Antrag auf Abmeldung eines FahrzeugesVordruck um die Abmeldung zu beantragen.
- KFZ-Merkblatt zum Datenschutz (Zulassung)Information für die Bürger betreffend der Verwendung ihrer Daten im Zusammenhang mit den Zulassungsverfahren.
- KFZ-Verlusterklärung über verlorene/gestohlene Zulassungsbescheinigungen bzw. KennzeichenschilderVerlusterklärung über den / die / das verlorene / gestohlene Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) bzw. Kennzeichenschilder.
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage Gebührennummer 224 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Hinweise für Stade: Ausserbetriebsetzung / Abmeldung von Fahrzeugen
- Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Stade: Ausserbetriebsetzung / Abmeldung von Fahrzeugen
Für die Abmeldung des Fahrzeuges ist ein Antrag notwendig.
Das notwendige Antragsformular können Sie hier herunterladen oder direkt am PC ausfüllen.
Für die Abmeldung des Fahrzeuges ist ein Antrag notwendig.
Das notwendige Antragsformular können Sie hier herunterladen oder direkt am PC ausfüllen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
- Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde
Hinweise für Stade: Ausserbetriebsetzung / Abmeldung von Fahrzeugen
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.
Hinweise (Besonderheiten)
- Suche der zuständigen Zulassungsstelle / der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KfZ) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen
- Informationen zur Internetbasierte Fahrzeugzulassung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
Hinweise für Stade: Ausserbetriebsetzung / Abmeldung von Fahrzeugen
Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Ausserbetriebsetzungen Online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen zu erfüllen sind.
Zu den Online-Zulassungen gelangen Sie hier.
Da die Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden, können Sie hier direkt einen Termin vereinbaren.
Die Vollständigkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und ist deshalb auch in Ihrem Interesse.
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.
Bitte beachten Sie, dass sämtlicht Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Zur Terminvereinbarung gelangen Sie hier.
Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Ausserbetriebsetzungen Online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen zu erfüllen sind.
Zu den Online-Zulassungen gelangen Sie hier.
Da die Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden, können Sie hier direkt einen Termin vereinbaren.
Die Vollständigkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und ist deshalb auch in Ihrem Interesse.
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.
Bitte beachten Sie, dass sämtlicht Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Zur Terminvereinbarung gelangen Sie hier.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 25.04.2024
Stichwörter
Außerbetriebsetzung, ikfz, Fahrzeug-Abmeldung, Kfz-Abmeldung