Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Hinweise für Stade: Ausserbetriebsetzung / Abmeldung von Fahrzeugen

    Allgemeine Informationen

    Soll ein zugelassenes Fahrzeug oder ein zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, außer Betrieb gesetzt werden, hat der Halter dies bei der Zulassungsbehörde zu beantragen. 

    Nach § 16 Abs. 1 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) gilt die Person als vom Halter zur Beantragung der außer Betriebsetzung (Abmeldung) bevollmächtigt, der die dafür notwendigen Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorlegen kann.

    Sie können Fahrzeuge auch online über das Internet außer Betrieb setzen (abmelden).  Nutzen Sie gern den Service in dem Online-Portal .



    Allgemeine Informationen

    Soll ein zugelassenes Fahrzeug oder ein zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, außer Betrieb gesetzt werden, hat der Halter dies bei der Zulassungsbehörde zu beantragen.

    Nach § 16 Abs. 1 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) gilt die Person als vom Halter zur Beantragung der außer Betriebsetzung (Abmeldung) bevollmächtigt, der die dafür notwendigen Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorlegen kann.

    Sie können Fahrzeuge auch online über das Internet außer Betrieb setzen (abmelden). Nutzen Sie gern den Service in dem Online-Portal .



    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Stade

    ID: L100040_475750140

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2022

    Technisch geändert am 30.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Hinweise für Stade: Ausserbetriebsetzung / Abmeldung von Fahrzeugen

    Die Ausserbetriebsetzung / Abmeldung eines Fahrzeuges kann bei jeder beliebigen Kfz-Zulassungsstelle, auch ausserhalb des Landkreises, erfolgen.

    Die Ausserbetriebsetzung / Abmeldung eines Fahrzeuges kann bei jeder beliebigen Kfz-Zulassungsstelle, auch ausserhalb des Landkreises, erfolgen.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle Buxtehude

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostmoorweg 3

    21614 Buxtehude

    Öffnungszeiten

    Die KFZ-Zulassungsstellen in Stade und Buxtehude sind bei vorheriger Terminvergabe geöffnet, Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Mittwoch 08:00 – 12:00 Donnerstag 08:00 – 12:00 13:00 – 17:00 Freitag 08:00 – 12:00 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04161 7152-0

    E-Mail: zulassung-buxtehude@landkreis-stade.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Hinweise für Stade: Ausserbetriebsetzung / Abmeldung von Fahrzeugen

    Für die Ausserbetriebsetzung sind die folgenden Unterlagen notwendig:

    > Antrag auf außer Betriebsetzung / Abfallerklärung / Reservierungswunsch 

    > Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I; vormals Fahrzeugschein)

    > bei Vorliegen eines Anhängerverzeichnisses ist auch dies vorzulegen

    > bei Zulassungsfreien Fahrzeugen den Nachweis über die  Kennzeichenzuteilung oder die Zulassungsbescheinigung Teil I

    > die gesiegelten Kennzeichenschilder

    Bitte beachten Sie: Die Kennzeichenschilder sind in gesiegelten Zustand vorzulegen. Die Entsiegelung darf erst nach Anweisung bzw. durch den/die Sachbearbeiter/in erfolgen. Sind die Kennzeichenschilder bereits entsiegelt, werden die Kennzeichen gesperrt und stehen für weitere Zulassungen, für die Dauer von 10 Jahren, nicht mehr zur Verfügung.

    > gültigen Personalausweis, alternativ gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Gemeinde / Stadt

    Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.

    Die Vollständigkeit und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.

    Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.

    Für die Ausserbetriebsetzung sind die folgenden Unterlagen notwendig:

    > Antrag auf außer Betriebsetzung / Abfallerklärung / Reservierungswunsch

    > Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I; vormals Fahrzeugschein)

    > bei Vorliegen eines Anhängerverzeichnisses ist auch dies vorzulegen

    > bei Zulassungsfreien Fahrzeugen den Nachweis über die Kennzeichenzuteilung oder die Zulassungsbescheinigung Teil I

    > die gesiegelten Kennzeichenschilder

    Bitte beachten Sie: Die Kennzeichenschilder sind in gesiegelten Zustand vorzulegen. Die Entsiegelung darf erst nach Anweisung bzw. durch den/die Sachbearbeiter/in erfolgen. Sind die Kennzeichenschilder bereits entsiegelt, werden die Kennzeichen gesperrt und stehen für weitere Zulassungen, für die Dauer von 10 Jahren, nicht mehr zur Verfügung.

    > gültigen Personalausweis, alternativ gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Gemeinde / Stadt

    Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.

    Die Vollständigkeit und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.

    Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.

    Formulare

    Hinweise für Stade: Ausserbetriebsetzung / Abmeldung von Fahrzeugen

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stade: Ausserbetriebsetzung / Abmeldung von Fahrzeugen

    - Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)

    - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    - Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)

    - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stade: Ausserbetriebsetzung / Abmeldung von Fahrzeugen

    Für die Abmeldung des Fahrzeuges ist ein Antrag notwendig.

    Das notwendige Antragsformular können Sie hier  herunterladen oder direkt am PC ausfüllen.

    Für die Abmeldung des Fahrzeuges ist ein Antrag notwendig.

    Das notwendige Antragsformular können Sie hier herunterladen oder direkt am PC ausfüllen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
    • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde

    Hinweise für Stade: Ausserbetriebsetzung / Abmeldung von Fahrzeugen

    Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

    Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stade: Ausserbetriebsetzung / Abmeldung von Fahrzeugen

    Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Ausserbetriebsetzungen Online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen  zu erfüllen sind.

    Zu den Online-Zulassungen gelangen Sie hier.

    Da die Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden, können Sie hier direkt einen Termin vereinbaren.

    Die Vollständigkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und ist deshalb auch in Ihrem Interesse.

    Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.


    Bitte beachten Sie, dass sämtlicht Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

    Zur Terminvereinbarung gelangen Sie hier.

    Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Ausserbetriebsetzungen Online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen zu erfüllen sind.

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    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 25.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Stichwörter

    ikfz, Kfz-Abmeldung, Außerbetriebsetzung, Fahrzeug-Abmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024