Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienst

    KFZ- Zulassung

    ID: L100040_505282008

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    KFZ-Zulassungsstelle Rotenburg (Wümme)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfengarten 2

    27356 Rotenburg (Wümme)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 07:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Mittwoch: 07:30 bis 11:30 Uhr Donnerstag: 07:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr Freitag: 07:30 bis 11:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04261 983-2498

    Telefon Festnetz: 04261 983-2407

    E-Mail: zulassungsbehoerde@lk-row.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    KFZ-Zulassungsstelle Zeven

    Adresse

    Hausanschrift

    Nelkenweg 70

    27404 Zeven

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 bis 11:30 Uhr Dienstag: 07:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Mittwoch: 07:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag: 07:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr Freitag: 07:30 bis 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04281 983-6130

    Fax: 04281 983-6145

    E-Mail: zulassungsbehoerde@lk-row.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    KFZ-Zulassungsstelle Bremervörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsallee 7

    27432 Bremervörde

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 07:30 bis 11:30 Uhr Mittwoch: 07:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag: 07:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr Freitag: 07:30 bis 11:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04761 983-4498

    Telefon Festnetz: 04761 983-4408

    E-Mail: zulassungsbehoerde@lk-row.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
    • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 25.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Stichwörter

    Außerbetriebsetzung, Kfz-Abmeldung, Fahrzeug-Abmeldung, ikfz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de