Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Hinweise für Osterholz: Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    Allgemeine Informationen

    Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt". "Außer Betreib gesetzt" bedeutet, dass das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr weder genutzt, noch abgestellt werden darf.

    Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen, sofern dies von der Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, mit den ungestempelten Kennzeichen am Tag der Außerbetriebsetzung bis längstens 24 Uhr desselben Tages durchgeführt werden. Dabei müssen die entsiegelten Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Sofern das Kennzeichen für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs bereits genutzt wurde, dürfen die gesiegelten Kennzeichen an dem abgemeldeten Fahrzeug nicht angebracht werden. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg ohne Umweg genommen werden.

    Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Haftpflichtversicherung auch Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen abdeckt, setzen Sie sich bitte vorher mit Ihrem Versicherungsunternehmen in Verbindung.



    Online-Dienst

    Kraftfahrzeug: Abmeldung

    ID: L100040_473304153

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Hinweise für Osterholz: Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    • der Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • die bisherigen Kennzeichenschilder
    • Antrag auf Außerbetriebsetzung

    Formulare

    Hinweise für Osterholz: Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
    • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde

    Hinweise für Osterholz: Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    • 16,50 €
    • ggf. zuzüglich 2,60€ wenn das Kennzeichen sofort wieder auf den Halter reserviert werden soll.
    • ggf. zuzüglich weiterer Gebühren wenn z.B. der Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II an eine Bank zurückzuschicken ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Osterholz: Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    • Die Kennzeichenschilder dürfen nicht entsiegelt werden, bevor der Sachbearbeiter diese in noch gesiegeltem Zustand geprüft hat.
    • Die Kennzeichen können für eine Wiederzulassung auf den selben Halter und im selben Zulassungsbezirk für ein Jahr reserviert werden.
    • Gleichzeitig erhält der Fahrzeughalter die Option, dieses Kennzeichen auf seinen Namen, oder auf eine andere Person zu reservieren.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Osterholz: Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 25.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Stichwörter

    Außerbetriebsetzung, Kfz-Abmeldung, Fahrzeug-Abmeldung, ikfz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de