Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Hinweise für Osterholz: Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)
Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt". "Außer Betreib gesetzt" bedeutet, dass das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr weder genutzt, noch abgestellt werden darf.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen, sofern dies von der Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, mit den ungestempelten Kennzeichen am Tag der Außerbetriebsetzung bis längstens 24 Uhr desselben Tages durchgeführt werden. Dabei müssen die entsiegelten Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Sofern das Kennzeichen für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs bereits genutzt wurde, dürfen die gesiegelten Kennzeichen an dem abgemeldeten Fahrzeug nicht angebracht werden. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg ohne Umweg genommen werden.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Haftpflichtversicherung auch Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen abdeckt, setzen Sie sich bitte vorher mit Ihrem Versicherungsunternehmen in Verbindung.
Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt". "Außer Betreib gesetzt" bedeutet, dass das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr weder genutzt, noch abgestellt werden darf.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen, sofern dies von der Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, mit den ungestempelten Kennzeichen am Tag der Außerbetriebsetzung bis längstens 24 Uhr desselben Tages durchgeführt werden. Dabei müssen die entsiegelten Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Sofern das Kennzeichen für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs bereits genutzt wurde, dürfen die gesiegelten Kennzeichen an dem abgemeldeten Fahrzeug nicht angebracht werden. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg ohne Umweg genommen werden.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Haftpflichtversicherung auch Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen abdeckt, setzen Sie sich bitte vorher mit Ihrem Versicherungsunternehmen in Verbindung.
Online-Dienst
Kraftfahrzeug: Abmeldung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Ansprechpartner
Sachgebiet Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- ggf. mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
- bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Hinweise für Osterholz: Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)
- der Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- die bisherigen Kennzeichenschilder
- Antrag auf Außerbetriebsetzung
- der Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- die bisherigen Kennzeichenschilder
- Antrag auf Außerbetriebsetzung
Formulare
Hinweise für Osterholz: Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage Gebührennummer 224 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Hinweise für Osterholz: Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)
- § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
- Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde
Hinweise für Osterholz: Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)
- 16,50 €
- ggf. zuzüglich 2,60€ wenn das Kennzeichen sofort wieder auf den Halter reserviert werden soll.
- ggf. zuzüglich weiterer Gebühren wenn z.B. der Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II an eine Bank zurückzuschicken ist.
- 16,50 €
- ggf. zuzüglich 2,60€ wenn das Kennzeichen sofort wieder auf den Halter reserviert werden soll.
- ggf. zuzüglich weiterer Gebühren wenn z.B. der Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II an eine Bank zurückzuschicken ist.
Hinweise (Besonderheiten)
- Suche der zuständigen Zulassungsstelle / der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KfZ) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen
- Informationen zur Internetbasierte Fahrzeugzulassung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
Hinweise für Osterholz: Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)
- Die Kennzeichenschilder dürfen nicht entsiegelt werden, bevor der Sachbearbeiter diese in noch gesiegeltem Zustand geprüft hat.
- Die Kennzeichen können für eine Wiederzulassung auf den selben Halter und im selben Zulassungsbezirk für ein Jahr reserviert werden.
- Gleichzeitig erhält der Fahrzeughalter die Option, dieses Kennzeichen auf seinen Namen, oder auf eine andere Person zu reservieren.
- Die Kennzeichenschilder dürfen nicht entsiegelt werden, bevor der Sachbearbeiter diese in noch gesiegeltem Zustand geprüft hat.
- Die Kennzeichen können für eine Wiederzulassung auf den selben Halter und im selben Zulassungsbezirk für ein Jahr reserviert werden.
- Gleichzeitig erhält der Fahrzeughalter die Option, dieses Kennzeichen auf seinen Namen, oder auf eine andere Person zu reservieren.
Weitere Informationen
Hinweise für Osterholz: Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 25.04.2024
Stichwörter
Außerbetriebsetzung, ikfz, Fahrzeug-Abmeldung, Kfz-Abmeldung