Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Hinweise für Osterholz: Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    Allgemeine Informationen

    Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt". "Außer Betreib gesetzt" bedeutet, dass das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr weder genutzt, noch abgestellt werden darf.

    Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen, sofern dies von der Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, mit den ungestempelten Kennzeichen am Tag der Außerbetriebsetzung bis längstens 24 Uhr desselben Tages durchgeführt werden. Dabei müssen die entsiegelten Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Sofern das Kennzeichen für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs bereits genutzt wurde, dürfen die gesiegelten Kennzeichen an dem abgemeldeten Fahrzeug nicht angebracht werden.  Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg ohne Umweg genommen werden.

    Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Haftpflichtversicherung auch Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen abdeckt, setzen Sie sich bitte vorher mit Ihrem Versicherungsunternehmen in Verbindung.



    Allgemeine Informationen

    Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt". "Außer Betreib gesetzt" bedeutet, dass das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr weder genutzt, noch abgestellt werden darf.

    Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen, sofern dies von der Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, mit den ungestempelten Kennzeichen am Tag der Außerbetriebsetzung bis längstens 24 Uhr desselben Tages durchgeführt werden. Dabei müssen die entsiegelten Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Sofern das Kennzeichen für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs bereits genutzt wurde, dürfen die gesiegelten Kennzeichen an dem abgemeldeten Fahrzeug nicht angebracht werden. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg ohne Umweg genommen werden.

    Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Haftpflichtversicherung auch Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen abdeckt, setzen Sie sich bitte vorher mit Ihrem Versicherungsunternehmen in Verbindung.



    Online-Dienst

    Kraftfahrzeug: Abmeldung

    ID: L100040_473304153

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterholzer Straße 23

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-2001

    Fax: 04791 930-2099

    E-Mail: zulassungsstelle@landkreis-osterholz.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Hinweise für Osterholz: Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    • der Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • die bisherigen Kennzeichenschilder
    • Antrag auf Außerbetriebsetzung
    • der Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • die bisherigen Kennzeichenschilder
    • Antrag auf Außerbetriebsetzung

    Formulare

    Hinweise für Osterholz: Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Osterholz: Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    • § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
    • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde

    Hinweise für Osterholz: Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    • 16,50 €
    • ggf. zuzüglich 2,60€ wenn das Kennzeichen sofort wieder auf den Halter reserviert werden soll.
    • ggf. zuzüglich weiterer Gebühren wenn z.B. der Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II an eine Bank zurückzuschicken ist.
    • 16,50 €
    • ggf. zuzüglich 2,60€ wenn das Kennzeichen sofort wieder auf den Halter reserviert werden soll.
    • ggf. zuzüglich weiterer Gebühren wenn z.B. der Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II an eine Bank zurückzuschicken ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Osterholz: Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    • Die Kennzeichenschilder dürfen nicht entsiegelt werden, bevor der Sachbearbeiter diese in noch gesiegeltem Zustand geprüft hat.
    • Die Kennzeichen können für eine Wiederzulassung auf den selben Halter und im selben Zulassungsbezirk für ein Jahr reserviert werden.
    • Gleichzeitig erhält der Fahrzeughalter die Option, dieses Kennzeichen auf seinen Namen, oder auf eine andere Person zu reservieren.
    • Die Kennzeichenschilder dürfen nicht entsiegelt werden, bevor der Sachbearbeiter diese in noch gesiegeltem Zustand geprüft hat.
    • Die Kennzeichen können für eine Wiederzulassung auf den selben Halter und im selben Zulassungsbezirk für ein Jahr reserviert werden.
    • Gleichzeitig erhält der Fahrzeughalter die Option, dieses Kennzeichen auf seinen Namen, oder auf eine andere Person zu reservieren.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 25.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    Außerbetriebsetzung, ikfz, Fahrzeug-Abmeldung, Kfz-Abmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)