Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Abmeldung / Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (während der Öffnungszeit ohne Termin möglich)

    Allgemeine Informationen

    Der Fahrzeughalter oder eine andere Person können die Außerbetriebsetzung (umgangssprachlich "Abmeldung" oder "Stilllegung") eines Fahrzeuges beantragen. Die Außerbetriebsetzung kann sowohl für Fahrzeuge mit WL-Kennzeichen als auch für auswärtige Fahrzeuge im BürgerService durchgeführt werden. Die Außerbetriebsetzung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)  vermerkt. In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird die Außerbetriebsetzung nicht mehr vermerkt, sie muss nicht mit vorgelegt werden. Eine Abmeldebescheinigung gibt es ebenfalls nicht mehr, die Zulassungsbescheinigung Teil I wird wieder ausgehändigt. Die Kennzeichenschilder werden entwertet, indem die Siegelplakette im BürgerService nach Freigabe durch den Sachbearbeiter entfernt wird.

    Für eine spätere Wiederzulassung bewahren Sie bitte die  Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) auf. Wenn Sie das Fahrzeug verkaufen, übergeben Sie bitte dem Käufer die vollständigen Unterlagen.

    Bitte beachten Sie:

    • Das Kennzeichen wird mit der Außerbetriebsetzung nach einiger Zeit wieder freigegeben. Es erfolgt also keine Sperrung des Kennzeichens für 12 Monate mehr.
    • Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind für die Rückfahrt von der Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Tages (bis spätestens 24:00 Uhr) innerhalb Deutschlands möglich (direkter Weg ohne Umwege). Dies gilt allerdings nur, wenn zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung noch Versicherungsschutz besteht und das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist.
    • Nach der Außerbetriebsetzung ist eine Übernahme des bisherigen Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug vor der automatisierten Freigabe gegen eine Gebühr von 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen zzgl. Freigabegebühr / Vorreservierungsgebühr von 2,60 Euro noch am selben Tag, auf Wunsch auch später, möglich.
    • Wenn Sie das Fahrzeug wieder auf Ihren Namen zulassen möchten, besteht die Möglichkeit, am Tag der Außerbetriebsetzung eine Reservierung zu beantragen. Das Kennzeichen wird dann 12 Monate für Sie reserviert.

      Das gilt auch, wenn Sie das Kennzeichen für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges wieder verwenden möchten. In diesem Fall gilt das Kennzeichen bei der späteren Zulassung als Wunschkennzeichen und es muss dann eine Gebühr von 10,20 EUR zzgl. 2,60 EUR für die Reservierung/ Freigabe entrichtet werden.

      Bei der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen, die nicht im Landkreis Harburg zugelassen sind (kein WL-Kennzeichen), ist dieser Service leider nicht möglich.


    Allgemeine Informationen

    Der Fahrzeughalter oder eine andere Person können die Außerbetriebsetzung (umgangssprachlich "Abmeldung" oder "Stilllegung") eines Fahrzeuges beantragen. Die Außerbetriebsetzung kann sowohl für Fahrzeuge mit WL-Kennzeichen als auch für auswärtige Fahrzeuge im BürgerService durchgeführt werden. Die Außerbetriebsetzung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt. In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird die Außerbetriebsetzung nicht mehr vermerkt, sie muss nicht mit vorgelegt werden. Eine Abmeldebescheinigung gibt es ebenfalls nicht mehr, die Zulassungsbescheinigung Teil I wird wieder ausgehändigt. Die Kennzeichenschilder werden entwertet, indem die Siegelplakette im BürgerService nach Freigabe durch den Sachbearbeiter entfernt wird.

    Für eine spätere Wiederzulassung bewahren Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) auf. Wenn Sie das Fahrzeug verkaufen, übergeben Sie bitte dem Käufer die vollständigen Unterlagen.

    Bitte beachten Sie:

    • Das Kennzeichen wird mit der Außerbetriebsetzung nach einiger Zeit wieder freigegeben. Es erfolgt also keine Sperrung des Kennzeichens für 12 Monate mehr.
    • Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind für die Rückfahrt von der Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Tages (bis spätestens 24:00 Uhr) innerhalb Deutschlands möglich (direkter Weg ohne Umwege). Dies gilt allerdings nur, wenn zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung noch Versicherungsschutz besteht und das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist.
    • Nach der Außerbetriebsetzung ist eine Übernahme des bisherigen Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug vor der automatisierten Freigabe gegen eine Gebühr von 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen zzgl. Freigabegebühr / Vorreservierungsgebühr von 2,60 Euro noch am selben Tag, auf Wunsch auch später, möglich.
    • Wenn Sie das Fahrzeug wieder auf Ihren Namen zulassen möchten, besteht die Möglichkeit, am Tag der Außerbetriebsetzung eine Reservierung zu beantragen. Das Kennzeichen wird dann 12 Monate für Sie reserviert.

      Das gilt auch, wenn Sie das Kennzeichen für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges wieder verwenden möchten. In diesem Fall gilt das Kennzeichen bei der späteren Zulassung als Wunschkennzeichen und es muss dann eine Gebühr von 10,20 EUR zzgl. 2,60 EUR für die Reservierung/ Freigabe entrichtet werden.

      Bei der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen, die nicht im Landkreis Harburg zugelassen sind (kein WL-Kennzeichen), ist dieser Service leider nicht möglich.


    Online-Dienst

    KFZ-Zulassung: Abmeldung / Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

    ID: L100040_482436638

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 30.12.2022 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Abmeldung / Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (während der Öffnungszeit ohne Termin möglich)

    Bitte wenden Sie sich an einen der Standorte des BürgerService (siehe rechts). Sie können Ihr Fahrzeug bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland außer Betrieb setzen lassen, wenn die Unterlagen vollständig sind.

    Bitte wenden Sie sich an einen der Standorte des BürgerService (siehe rechts). Sie können Ihr Fahrzeug bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland außer Betrieb setzen lassen, wenn die Unterlagen vollständig sind.

    Ansprechpartner

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    Fax: +49 4171 693-99833

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Reitbahn 6

    21218 Seevetal

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    Fax: +49 4171 693-99832

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.

    Adresse

    Hausanschrift

    Innungsstraße 6

    21244 Buchholz i.d. Nordheide

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuch ist nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    Fax: +49 4171 693-99831

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Abmeldung / Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (während der Öffnungszeit ohne Termin möglich)

    Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Kennzeichenschild (er)
    • Verwertungsnachweis, wenn das Fahrzeug einem anerkannten Verwertungsbetrieb zur Verwertung überlassen wurde (näheres dazu finden Sie in der Rubrik Dienstleisungen rechts)

    Die Erklärung zur Außerbetriebsetzung (siehe Formulare rechts) können Sie auch beim Sachbearbeiter im BürgerService ausfüllen.

    Wenn die Unterlagen vollständig vorgelegt werden, brauchen Sie keine Vollmacht.

    Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Kennzeichenschild (er)
    • Verwertungsnachweis, wenn das Fahrzeug einem anerkannten Verwertungsbetrieb zur Verwertung überlassen wurde (näheres dazu finden Sie in der Rubrik Dienstleisungen rechts)

    Die Erklärung zur Außerbetriebsetzung (siehe Formulare rechts) können Sie auch beim Sachbearbeiter im BürgerService ausfüllen.

    Wenn die Unterlagen vollständig vorgelegt werden, brauchen Sie keine Vollmacht.

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Abmeldung / Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (während der Öffnungszeit ohne Termin möglich)

    INFORMATION ZU i-KFZ (internetbasierte Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeuges)


    Möchten Sie sich den Besuch im BürgerService sparen?


    Die internetbasierte Zulassung oder internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges können Sie auf unserem Portal beantragen.

    Weitere Informationen und zum Portal: 




    INFORMATION ZU i-KFZ (internetbasierte Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeuges)


    Möchten Sie sich den Besuch im BürgerService sparen?


    Die internetbasierte Zulassung oder internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges können Sie auf unserem Portal beantragen.

    Weitere Informationen und zum Portal:




    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
    • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Abmeldung / Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (während der Öffnungszeit ohne Termin möglich)

    Die Gebühr beträgt bei der Außerbetriebsetzung im BürgerService 16,50 EUR.

    Wenn Sie den Antrag internetbasiert stellen, beträgt die Gebühr 2,70 EUR.

    Eventuelle zusätzliche Gebühren für bestimmten, zusätzlichen Aufwand (zum Beispiel Verlust eines Dokuments, weitere Änderungen in den Papieren, Erteilung einer Betriebserlaubnis, Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugpapiere, zusätzliche Siegel und Plaketten) können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.

    Wenn Sie die Zulassung / Außerbetriebsetzung (Abmeldung) ihres Fahrzeuges internetbasiert auf unserem Portal beantragen, fällt eine niedrigere Gebühr an.

    Die Gebühr beträgt bei der Außerbetriebsetzung im BürgerService 16,50 EUR.

    Wenn Sie den Antrag internetbasiert stellen, beträgt die Gebühr 2,70 EUR.

    Eventuelle zusätzliche Gebühren für bestimmten, zusätzlichen Aufwand (zum Beispiel Verlust eines Dokuments, weitere Änderungen in den Papieren, Erteilung einer Betriebserlaubnis, Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugpapiere, zusätzliche Siegel und Plaketten) können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.

    Wenn Sie die Zulassung / Außerbetriebsetzung (Abmeldung) ihres Fahrzeuges internetbasiert auf unserem Portal beantragen, fällt eine niedrigere Gebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Abmeldung / Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (während der Öffnungszeit ohne Termin möglich)

    Rückfahrt mit ungestempelten Kennzeichenschildern:

    Die Rückfahrt mit dem außer Betrieb gesetzten (abgemeldeten) Fahrzeug ist am selben Tag möglich, wenn es zum Zeitpunkt der Abmeldung haftpflichtversichert ist.

    Es müssen für die Rückfahrt die entstempelten Kennzeichenschilder angebaut werden.

    Bei einer sofortigen Freigabe und Übernahme der Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug müssen neue Kennzeichenschilder erworben und abgestempelt werden, damit die Rückfahrt mit den entstempelten Kennzeichenschildern möglich ist.

    Weitere Informationen: siehe Kundeninformation rechts.

    Rückfahrt mit ungestempelten Kennzeichenschildern:

    Die Rückfahrt mit dem außer Betrieb gesetzten (abgemeldeten) Fahrzeug ist am selben Tag möglich, wenn es zum Zeitpunkt der Abmeldung haftpflichtversichert ist.

    Es müssen für die Rückfahrt die entstempelten Kennzeichenschilder angebaut werden.

    Bei einer sofortigen Freigabe und Übernahme der Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug müssen neue Kennzeichenschilder erworben und abgestempelt werden, damit die Rückfahrt mit den entstempelten Kennzeichenschildern möglich ist.

    Weitere Informationen: siehe Kundeninformation rechts.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 25.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    Außerbetriebsetzung, ikfz, Fahrzeug-Abmeldung, Kfz-Abmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)