Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
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Zuständigkeit
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Ansprechpartner
Zulassungsbehörde Stadthagen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- ggf. mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
- bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Hinweise für Schaumburg: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bisherige Kennzeichenschilder
Die Kennzeichenschilder werden nach Freigabe durch den Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle durch einen Mitarbeiter entwertet.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bisherige Kennzeichenschilder
Die Kennzeichenschilder werden nach Freigabe durch den Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle durch einen Mitarbeiter entwertet.
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Hinweise für Schaumburg: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Das Kennzeichen kann bei Außerbetriebsetzung 12 Monate reserviert werden.
Das Kennzeichen kann bei Außerbetriebsetzung 12 Monate reserviert werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
- Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde
Hinweise für Schaumburg: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Im Landkreis Schaumburg werden Gebühr entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Im Landkreis Schaumburg werden Gebühr entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Hinweise für Schaumburg: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Antrag Außerbetriebsetzung KFZ
- Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs
- Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes
- Antrag Außerbetriebsetzung KFZ
- Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 25.04.2024
Stichwörter
Außerbetriebsetzung, ikfz, Fahrzeug-Abmeldung, Kfz-Abmeldung