Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienste

    Online-Terminvereinbarung Führerschein- und Zulassungsstelle

    ID: L100040_530649805

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    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2023 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zulassung, Umschreibung und Außerbetriebsetzung von Kfz

    ID: L100040_513650496

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    Version

    Technisch erstellt am 07.09.2023 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

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    Deutsch

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    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Nienburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishaus am Schloßplatz

    31582 Nienburg (Weser)

    Öffnungszeiten

    montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr, freitags 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@kreis-ni.de

    Telefon Festnetz: 05021 967-0

    Fax: 05021 967-429

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2019 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Technisch geändert am 17.08.2023 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    173.2 Team Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kräher Weg 60

    31582 Nienburg (Weser)

    Öffnungszeiten

    Täglich 07:30 Uhr - 12:30 Uhr Zusätzlich: Dienstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Tel. (05021) 967-700.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05021 967-700

    Fax: 05021 967-710

    E-Mail: kfz@kreis-ni.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Englisch

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    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Formulare

    Hinweise für Nienburg (Weser): Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
    • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nienburg (Weser): Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 25.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    Außerbetriebsetzung, ikfz, Fahrzeug-Abmeldung, Kfz-Abmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)