Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online-Dienst
Kfz Zulassung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Ansprechpartner
Stadt Lehrte - Sachgebiet Bürgerbüro
Aktuelles
Die Dienstleistungen des Bürgerbüros können nur nach vorheriger Terminvereinbarung wahrgenommen werden. Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro: https://www.lehrte.de/de/aktuelles/online-terminvergabe.html Ausgenommen sind die nachfolgend genannten Dienstleistungen. Hierfür ist eine vorherige Terminvergabe nicht erforderlich. - Abholung eines bereits beantragten Personalausweises - Aktivierung der Online-Ausweisfunktion - Abholung eines bereits beantragten Reisepasses - Ausgabe von Steuer-ID´s (wenn nicht per E-Mail möglich) - Beantragung von Meldebescheinigungen Diese Dienstleistungen werden am Schnellschalter zu den folgenden Öffnungszeiten bearbeitet: Montag:           08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Dienstag:         08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Mittwoch:         08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Donnerstag:     08.00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Freitag:            08.00 – 13.00 Uhr            Es besteht weiterhin die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes und zur Einhaltung der bekannten Abstandsregeln.
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Kfz-Zulassungsstelle Springe
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Kfz-Zulassungsstelle Sehnde
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Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a. Rbge.
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Telefon Festnetz: 05032 8433000
E-Mail: zulassung@neustadt-a-rbge.de
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Kfz-Zulassungsstelle Lehrte
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Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
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Kfz-Zulassungsstelle Langenhagen
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Telefonische Erreichbarkeit des zentralen Dialogcenters Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr
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Telefon Festnetz: 0511 73079223
Fax: 0511 73079269
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Kfz-Zulassungsstelle Laatzen
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Montag: 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
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Telefon Festnetz: 0511 82050
Fax: 0511 8205-3296
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Kfz-Zulassungsstelle Isernhagen
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Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
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Kfz-Zulassungsstelle Burgwedel
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Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
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Telefon Festnetz: 05139 8973500
Fax: 05139 8973414
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Kfz-Zulassungsstelle Garbsen
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Montag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
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Kfz-Zulassungsstelle Barsinghausen
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Montag: 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
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32.13 - Team Bürgerbüro
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Montag: 07:30 - 18:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 15:30 Uhr Mittwoch: 07:30 - 15:30 Uhr (gerade Woche) Mittwoch: 07:30 - 14:00 Uhr (ungerade Woche) Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr Samstag: 08:30 - 12:30 Uhr (Nur an ungeraden Wochen!)
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Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Gehrden
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Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- ggf. mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
- bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Kraftfahrzeug Abmeldung zur Außerbetriebsetzung
Die Region Hannover bietet die Dienstleistung der internetbasierten KFZ-Zulassung in der 4. Stufe an.
Informationen zu den Voraussetzungen, zur Handhabung sowie auch bereitgestellte Informationsvideos finden Sie auf folgender Internetseite: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html
Die Dienstleistungen der 4. Stufe i-KFZ stehen unter https://region-hannover-ikfz4.govconnect.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTIFIER=hannover_region zur Verfügung. Sie gelangen bei Nutzung des Links auf die Startseite des StVA-Portals der Region Hannover.
Die Region Hannover bietet die Dienstleistung der internetbasierten KFZ-Zulassung in der 4. Stufe an.
Informationen zu den Voraussetzungen, zur Handhabung sowie auch bereitgestellte Informationsvideos finden Sie auf folgender Internetseite: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html
Die Dienstleistungen der 4. Stufe i-KFZ stehen unter https://region-hannover-ikfz4.govconnect.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTIFIER=hannover_region zur Verfügung. Sie gelangen bei Nutzung des Links auf die Startseite des StVA-Portals der Region Hannover.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
- Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Hinweise für Lehrte: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 25.04.2024
Stichwörter
Außerbetriebsetzung, ikfz, Fahrzeug-Abmeldung, Kfz-Abmeldung
Metainformation
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- Ursprungsportal: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen in Wunstorf
- Ursprungsportal: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen in Isernhagen
- Ursprungsportal: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen in Langenhagen
- Ursprungsportal: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen in Uetze
- Ursprungsportal: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen in Garbsen
- Ursprungsportal: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen in Barsinghausen
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