Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Hinweise für Hannover: Kraftfahrzeug Abmeldung/Außerbetriebsetzung

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht nutzen wollen, können Sie es außer Betrieb setzen lassen. Dabei ist zu beachten, dass ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden darf.

    Im Fahrzeugschein/ in der Zulassungsbescheinigung Teil I wird von der Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung vermerkt.



    Online-Dienste

    i-KFZ: Zulassungen, Wiederzulassungen und Außerbetriebsetzungen

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    Sprache

    Deutsch

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    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Hinweise für Hannover: Kraftfahrzeug Abmeldung/Außerbetriebsetzung

    Eine Abmeldung/Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde in Deutschland vorgenommen werden.

    Ansprechpartner

    32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 - 15:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-41520

    Telefon Festnetz: +49 511 168-42367

    Telefon Festnetz: +49 511 168-44539

    E-Mail: Kfz-Zulassungsbehoerde@Hannover-Stadt.de

    Weitere Informationen

    Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz)

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Hinweise für Hannover: Kraftfahrzeug Abmeldung/Außerbetriebsetzung

    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Amtliche Kennzeichenschilder

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
    • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde

    Hinweise für Hannover: Kraftfahrzeug Abmeldung/Außerbetriebsetzung

    Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hannover: Kraftfahrzeug Abmeldung/Außerbetriebsetzung

    Nach der Außerbetriebsetzung wird das Kennzeichen nach kurzer Frist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wieder freigegeben. Der Halter kann sich das Kennzeichen zum Zweck der Wiederzulassung des außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs für eine Dauer von längstens 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung, reservieren lassen. Dies gilt nur für Kennzeichen der Landeshauptstadt Hannover.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hannover: Kraftfahrzeug Abmeldung/Außerbetriebsetzung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 25.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Stichwörter

    Fahrzeug-Abmeldung, Außerbetriebsetzung, ikfz, Kfz-Abmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de