Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Hinweise für Northeim: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem durch das Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Außerbetriebsetzung bis längstens 24 Uhr desselben Tages durchgeführt werden. Dabei müssen die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg ohne Umweg genommen werden.
Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem durch das Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Außerbetriebsetzung bis längstens 24 Uhr desselben Tages durchgeführt werden. Dabei müssen die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg ohne Umweg genommen werden.
Online-Dienst
Kraftfahrzeug Abmeldung zur Außerbetriebsetzung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Hinweise für Northeim: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Eine Außerbetriebsetzung ist unter Vorlage der erforderlichen Dokumente in jeder Zulassungsbehörde möglich.
Im Landkreis Northeim ist der Fachbereich 24 - Straßenverkehr - zuständig.
Eine Außerbetriebsetzung ist unter Vorlage der erforderlichen Dokumente in jeder Zulassungsbehörde möglich.
Im Landkreis Northeim ist der Fachbereich 24 - Straßenverkehr - zuständig.
Ansprechpartner
Zulassungsstelle Einbeck
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Freitag von 8 - 11.30 Uhr Dienstag und Donnerstag von 8 - 11.30 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05551 7088231
Zulassungsstelle Northeim
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag von 8 - 11.30 Uhr Dienstag und Donnerstag von 8 - 11.30 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05551 708529
Zulassungsstelle Uslar
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag und Freitag von 8 - 11.30 Uhr Dienstag und Donnerstag von 8 - 11.30 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05551 7088363
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- ggf. mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
- bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Hinweise für Northeim: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bisherige Kennzeichenschilder
- formlose Verbleibserklärung, ggf. mit einem vom Verwerter ausgestelltem Verwertungsnachweis. Bei Entsorgung von PKWs und Klein-LKWs bis 3,5 t Gesamtgewicht im Ausland und bei Verwertung im Inland im Zuge der Außerbetriebsetzung bestätigt.
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bisherige Kennzeichenschilder
- formlose Verbleibserklärung, ggf. mit einem vom Verwerter ausgestelltem Verwertungsnachweis. Bei Entsorgung von PKWs und Klein-LKWs bis 3,5 t Gesamtgewicht im Ausland und bei Verwertung im Inland im Zuge der Außerbetriebsetzung bestätigt.
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Hinweise für Northeim: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Die Außerbetriebsetzung wird direkt nach ihrer Verarbeitung in der Zulassungsstelle dem Zoll und der Versicherung gemeldet und dort bearbeitet.
Die Außerbetriebsetzung wird direkt nach ihrer Verarbeitung in der Zulassungsstelle dem Zoll und der Versicherung gemeldet und dort bearbeitet.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
- Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
- Suche der zuständigen Zulassungsstelle / der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KfZ) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen
- Informationen zur Internetbasierte Fahrzeugzulassung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
Hinweise für Northeim: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Das Kennzeichen des außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges verbleibt nach der Außerbetriebsetzung auf dem Fahrzeug und kann bei späterer Wiederzulassung wieder verwendet werden. Soll es für ein anderes Fahrzeug verwendet werden, muss es bei der Zulassungsstelle reserviert werden. Zur Dienstleistung Wunschkennzeichen reservieren.
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Außerbetriebsetzung auch online durchgeführt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie im ersten Abschnitt auf dieser Seite.
Das Kennzeichen des außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges verbleibt nach der Außerbetriebsetzung auf dem Fahrzeug und kann bei späterer Wiederzulassung wieder verwendet werden. Soll es für ein anderes Fahrzeug verwendet werden, muss es bei der Zulassungsstelle reserviert werden. Zur Dienstleistung Wunschkennzeichen reservieren.
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Außerbetriebsetzung auch online durchgeführt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie im ersten Abschnitt auf dieser Seite.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 25.04.2024
Stichwörter
Außerbetriebsetzung, ikfz, Fahrzeug-Abmeldung, Kfz-Abmeldung