Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Hinweise für Northeim: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Allgemeine Informationen

    Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".

    Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem durch das Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Außerbetriebsetzung bis längstens 24 Uhr desselben Tages durchgeführt werden. Dabei müssen die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg ohne Umweg genommen werden.



    Online-Dienst

    Kraftfahrzeug Abmeldung zur Außerbetriebsetzung

    ID: L100040_535636278

    Beschreibung

    Die "Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)" ist ein Projekt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Ziel des Projektes ist, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden können.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Hinweise für Northeim: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Eine Außerbetriebsetzung ist unter Vorlage der erforderlichen Dokumente in jeder Zulassungsbehörde möglich.

    Im Landkreis Northeim ist der Fachbereich 24 - Straßenverkehr - zuständig.

    Ansprechpartner

    Für Bad Gandersheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Hinweise für Northeim: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • bisherige Kennzeichenschilder
    • formlose Verbleibserklärung, ggf. mit einem vom Verwerter ausgestelltem Verwertungsnachweis. Bei Entsorgung von PKWs und Klein-LKWs bis 3,5 t Gesamtgewicht im Ausland und bei Verwertung im Inland im Zuge der Außerbetriebsetzung bestätigt.

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Hinweise für Northeim: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Die Außerbetriebsetzung wird direkt nach ihrer Verarbeitung in der Zulassungsstelle dem Zoll und der Versicherung gemeldet und dort bearbeitet.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
    • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Northeim: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Das Kennzeichen des außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges verbleibt nach der Außerbetriebsetzung auf dem Fahrzeug und kann bei späterer Wiederzulassung wieder verwendet werden. Soll es für ein anderes Fahrzeug verwendet werden, muss es bei der Zulassungsstelle reserviert werden. Zur Dienstleistung Wunschkennzeichen reservieren.

    Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Außerbetriebsetzung auch online durchgeführt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie im ersten Abschnitt auf dieser Seite.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 25.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Stichwörter

    Fahrzeug-Abmeldung, ikfz, Kfz-Abmeldung, Außerbetriebsetzung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de