Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Außenwerbung: Genehmigung

    Beschreibung

    Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.

    Online-Dienst

    Außenwerbung: Genehmigung

    ID: L100040_482891908

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2023 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Osnabrück)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinden mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Eine Übersicht der unteren Bauaufsichtsbehörden erhalten Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

    Hinweise für Artland: Außenwerbung - Genehmigung

    Die Zuständig liegt bei Ihrem Landkreis, kreisfreien Stadt oder Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen. Für die Samtgemeinde Artland ist dies der Landkreis Osnabrück.

    Übersicht der unteren Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen

    Die Zuständig liegt bei Ihrem Landkreis, kreisfreien Stadt oder Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen. Für die Samtgemeinde Artland ist dies der Landkreis Osnabrück.

    Übersicht der unteren Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Artland - Fachbereich 2 - Planen und Bauen

    Adresse

    Besucheranschrift

    Markt

    49610 Quakenbrück

    Hausanschrift

    Markt

    49610 Quakenbrück

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr Mi. 08:00 - 12:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2012 (von: Samtgemeinde Artland Webservice)

    Technisch geändert am 03.02.2021 (von: Webservice, Samtgemeinde Artland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Fachdienst 6 Planen und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schölerberg 1

    49082 Osnabrück

    Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
    Anzahl: 80
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541 501-1150

    Fax: 0541 501-61150

    E-Mail: kontaktcenterfd6@Lkos.de

    Internet

    Formulare

    Bauantrag, Außenwerbung, Aufstellen einer Werbeanlage

    Version

    Technisch erstellt am 31.07.2012 (von: Ulrich Nitzsche)

    Technisch geändert am 02.09.2024 (von: Menkhaus, Hendrik)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Bauverwaltung und Städtebauförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    49610 Quakenbrück

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Montag und Dienstag 14:00 Uhr - 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05431 182-202

    Fax: 05431 182-217

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2021 (von: Webservice, Samtgemeinde Artland)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Artland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag ist rechtzeitig vor Anbringung der Werbeanlage zu stellen.

    Kosten

    Es wird eine Baugenehmigungsgebühr nach den Anlagen zur Baugebührenordnung sowie ggf. eine zusätzliche Sondernutzungsgebühr im Einzelfall nach Ortsrecht erhoben.

    Wird eine Werbeanlage ohne eine erforderliche Baugenehmigung angebracht, kann dies mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gegebenenfalls ist darüber hinaus eine Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Raumes erforderlich. Darüber berät Sie im Einzelfall die Bauaufsichtsbehörde oder die jeweilige Gemeindeverwaltung.

    Es gibt auch genehmigungsfreie Werbeanlagen gemäß Ziffer 10 der Anlage 1 zu § 60 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), z. B. für Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1qm, für Werbeanlagen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen oder für Werbeanlagen, die vorübergehend zu öffentlichen Wahlen angebracht oder aufgestellt werden.

    Die NBauO gilt im Übrigen nicht für Werbemittel, die an den für diesen Zweck genehmigten Säulen, Tafeln oder Flächen angebracht sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)