Außenwerbung: Genehmigung
Beschreibung
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Hinweise für Wunstorf: Sondernutzung
Jede über den Gemeingebrauch hinaus genutzte öffentliche Straße innerhalb der Ortsdurchfahrt, einschließlich aller öffentlichen Wege und Plätze, ist Sondernutzung und bedarf einer Erlaubnis durch die Stadtverwaltung. Zur öffentlichen Straße gehören neben dem Straßenkörper selbst auch der Luftraum über dem Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen.
Im Rahmen des Gemeingebrauchs ist die Straße für jedermann ausschließlich im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr gestattet. Die darüber hinaus gehende Nutzung ist erlaubnispflichtig. Dazu gehört z.B.:
o das Verteilen von Handzetteln und Werbeartikeln,
o das Aufstellen von Tischen und Stühlen
o das Aufstellen von Werbetafeln
o das Aufhängen von Plakaten für Veranstaltungen
o das Aufstellen von Automaten und Schaukästen
das Aufstellen von Baugerüsten und Containern
Online-Dienste
Baugerüst im öffentlichen Bereich / Straßenraum aufstellen - Genehmigung beantragen
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Container / Lagerung von Baumaterial im öffentlichen Straßenraum - Genehmigung beantragen
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Sondernutzungserlaubnis beantragen
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinden mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Eine Übersicht der unteren Bauaufsichtsbehörden erhalten Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Ansprechpartner
Für Wunstorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Wunstorf: Sondernutzung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig vor Anbringung der Werbeanlage zu stellen.
Kosten
Es wird eine Baugenehmigungsgebühr nach den Anlagen zur Baugebührenordnung sowie ggf. eine zusätzliche Sondernutzungsgebühr im Einzelfall nach Ortsrecht erhoben.
Wird eine Werbeanlage ohne eine erforderliche Baugenehmigung angebracht, kann dies mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Hinweise für Wunstorf: Sondernutzung
Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Wunstorf erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Gegebenenfalls ist darüber hinaus eine Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Raumes erforderlich. Darüber berät Sie im Einzelfall die Bauaufsichtsbehörde oder die jeweilige Gemeindeverwaltung.
Es gibt auch genehmigungsfreie Werbeanlagen gemäß Ziffer 10 der Anlage 1 zu § 60 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), z. B. für Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1qm, für Werbeanlagen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen oder für Werbeanlagen, die vorübergehend zu öffentlichen Wahlen angebracht oder aufgestellt werden.
Die NBauO gilt im Übrigen nicht für Werbemittel, die an den für diesen Zweck genehmigten Säulen, Tafeln oder Flächen angebracht sind.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung