Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen
Wenn Sie eine Karte für Auskünfte und Planungen rund um Grund und Boden oder zum Nachweis der Grundstücksgrenzen benötigen, können Sie einen amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte hier beantragen.
Beschreibung
Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters.
Die Liegenschaftskarte enthält:
- Grenzen und Nummern der Flurstücke,
- Gebäude einschließlich der Hausnummer,
- Tatsächliche Nutzung des Bodens,
- Bauwerke, Infrastruktur, Gewässer,
- ausgewählte topografische Informationen,
- Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs, Gemeindegrenzen, u. Ä.),
- Bezeichnungen von Straßen,
- auf Wunsch Ergebnisse der Bodenschätzung.
Ein Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte wird u. a. für den Nachweis der Grundstücksgrenzen (Grenzeinhaltungsbescheinigung), für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr benötigt.
Es gibt die Auszüge in den Maßstäben 1 : 1.000 oder 1 : 2.000, farbig oder in Graustufen, in verschiedenen Größen (DIN A4 bis DIN A0, Hoch- oder Querformat) und Abgabeformaten (elektronisch, Papierauszug).
Online-Dienst
Katasterkarten-online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Auszüge werden bereitgestellt durch
- die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN),
- eine in Niedersachsen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI)
- oder durch die zuständige Kommune, sofern sie an der Bereitstellung dieser Auszüge mitwirkt.
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg - Katasteramt Oldenburg
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 3
Gebühren: ja
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8:00 - 15:30 Uhr Freitag und vor Feiertagen sowie am 23. und 30. Dezember: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Osnabrück-Meppen - Katasteramt Osnabrück
Adresse
Postanschrift
Postfach 32 06
49022 Osnabrück
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 - 15:30 Uhr Fr. : 9:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung. An Tagen vor gesetzlichen Feiertagen sowie am 23. u. 30. Dez. wie an Freitagen.  
Kontakt
Internet
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Online-Dienst: Katasterkarten-online
Voraussetzungen
Es bestehen keine Voraussetzungen - jede Person kann einen Auszug aus der Liegenschaftskarte beziehen, sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf (da kein Verwaltungsakt).
Kein Widerruf (da Sonderanfertigung - bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf - das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 23 S 111/13 U) hat am 12.2.2014 entschieden, dass der Verbraucher bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf habe, also wenn er ein individuell angepasstes Produkt bestelle).
Verfahrensablauf
Der Auszug aus der Liegenschaftskarte kann:
- eigenständig über das digitale Onlineverfahren Katasterkarten-online oder
- schriftlich oder
- per E-Mail beantragt werden.
Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:
- Angaben zum beantragten Flurstück (Adresse oder Flurstückskennzeichen),
- Angaben zum Abgabeformat,
- Angabe zum Maßstab,
- Angaben zur Farbvariante,
- Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller.
Der Auszug aus der Liegenschaftskarte wird postalisch übersandt oder zum Download bereitgestellt
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Dauer: 3 Werktage
Bemerkung:
Bei der Bearbeitungsdauer handelt es sich um einen ungefähren Wert.
Bei der eigenständigen Beantragung über das digitale Onlineverfahren kann das gesamte Verfahren inkl. Bezahlung online abgeschlossen werden.
Kosten
Kostenhöhe: 21,42 €
Vorkasse: Nein
Bezeichnung der Kosten: Gebühr
Zahlungsweise: Rechnung
Gegebenenfalls zusätzlich: giropay
Bemerkung:
Ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte) ist kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). Diese Kostenordnung ist verbindlich für die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) und für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.
Die angegebene Gebühr incl. USt. bezieht sich auf einen Auszug im Maßstab 1 : 1.000 oder 1 : 2.000 im Format DIN A4.
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte) ist kein amtlicher Lageplan. Wenn Sie einen Bauantrag stellen wollen, benötigen Sie einen amtlichen Lageplan. Nähere Informationen erhalten Sie unter:
Hinweise für Georgsmarienhütte: Liegenschaftskarte - Auszug/Auskunft
Das Liegenschaftsbuch und die Liegenschaftskarte (Zweitkataster) stehen bei der Stadt Georgsmarienhütte ebenfalls zur Verfügung.
Auskünfte aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte/-Kataster werden mündlich oder schriftlich erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Folgende Karten-Daten können herausgegeben werden (bei telefonischen Auskünften - Irrtum vorbehalten) / Gebühren je nach Aufwand bzw. Gebührensatzung:
Unbeglaubigte Auszüge aus der Liegenschaftskarte, Auszüge/Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte für den Grundstücks(Richt)wert von Bauland, Auszüge/Auskünfte aus der landwirtschaftlichen Bodenrichtwertkarte für landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Das Liegenschafts-Erstkataster und -buch sowie die Ausgabe amtliche Lagepläne, die Beantwortung von Fragen zur Umlegung von Flächen werden vom Katasteramt Osnabrück durchgeführt. Amtliche Lagepläne und Flurkartenabzeichnungen, Grundstücksvermessungen, Grundstücksbewertungen und -gutachten können dort oder von freien öffentlich bestellten VermessungsingenieurenInnen bzw. GutachterInnen durchgeführt werden.
Katasteramt Osnabrück
Mercatorstraße 4+6
49080 Osnabrück
Tel. 0541 - 5030
Auskünfte zum Grundbuch erteilt das Amtsgericht Bad Iburg, Grundbuchamt.
Hinweis: Bei der Stadt Georgsmarienhütte befindet sich ein Geographisches InformationsSystem im Aufbau, das verschiedene Rauminformationen darstellen und verknüpfen kann.
Dieses wird - mit ausgewählten Daten und Darstellungen - in Kürze über einen entsprechenden Internet-Link auch für die Öffentlichkeit verfügbar sein.
Das Liegenschaftsbuch und die Liegenschaftskarte (Zweitkataster) stehen bei der Stadt Georgsmarienhütte ebenfalls zur Verfügung.
Auskünfte aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte/-Kataster werden mündlich oder schriftlich erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Folgende Karten-Daten können herausgegeben werden (bei telefonischen Auskünften - Irrtum vorbehalten) / Gebühren je nach Aufwand bzw. Gebührensatzung:
Unbeglaubigte Auszüge aus der Liegenschaftskarte, Auszüge/Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte für den Grundstücks(Richt)wert von Bauland, Auszüge/Auskünfte aus der landwirtschaftlichen Bodenrichtwertkarte für landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Das Liegenschafts-Erstkataster und -buch sowie die Ausgabe amtliche Lagepläne, die Beantwortung von Fragen zur Umlegung von Flächen werden vom Katasteramt Osnabrück durchgeführt. Amtliche Lagepläne und Flurkartenabzeichnungen, Grundstücksvermessungen, Grundstücksbewertungen und -gutachten können dort oder von freien öffentlich bestellten VermessungsingenieurenInnen bzw. GutachterInnen durchgeführt werden.
Katasteramt Osnabrück
Mercatorstraße 4+6
49080 Osnabrück
Tel. 0541 - 5030
Auskünfte zum Grundbuch erteilt das Amtsgericht Bad Iburg, Grundbuchamt.
Hinweis: Bei der Stadt Georgsmarienhütte befindet sich ein Geographisches InformationsSystem im Aufbau, das verschiedene Rauminformationen darstellen und verknüpfen kann.
Dieses wird - mit ausgewählten Daten und Darstellungen - in Kürze über einen entsprechenden Internet-Link auch für die Öffentlichkeit verfügbar sein.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) am 21.03.2022
Stichwörter
Karte, Standardpräsentation Liegenschaftskarte, Kataster, Flurkartenauszug, Flurkarte, Flurstücke, LGLN, Liegenschaftskataster, ALKIS, Auszug amtliches Liegenschaftskataster, Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem, Katasteramt, Grundstück, Katasterauszug, Flurstück, Amtliche Liegenschaftskarte, Katasterkarte, Liegenschaftskarte, Liegenschaft, Kartenausgabe, Liegenschaftskarte: Erstellung - Auszug/Auskunft, Vermessung beantragen, Auszug amtliche Flurkarte, Karten