Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen

    Wenn Sie eine Karte für Auskünfte und Planungen rund um Grund und Boden oder zum Nachweis der Grundstücksgrenzen benötigen, können Sie einen amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte hier beantragen.

    Beschreibung

    Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters.

    Die Liegenschaftskarte enthält:

    • Grenzen und Nummern der Flurstücke,
    • Gebäude einschließlich der Hausnummer,
    • Tatsächliche Nutzung des Bodens,
    • Bauwerke, Infrastruktur, Gewässer,
    • ausgewählte topografische Informationen,
    • Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs, Gemeindegrenzen, u. Ä.),
    • Bezeichnungen von Straßen,
    • auf Wunsch Ergebnisse der Bodenschätzung.

    Ein Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte wird u. a. für den Nachweis der Grundstücksgrenzen (Grenzeinhaltungsbescheinigung), für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr benötigt.

    Es gibt die Auszüge in den Maßstäben 1 : 1.000 oder 1 : 2.000, farbig oder in Graustufen, in verschiedenen Größen (DIN A4 bis DIN A0, Hoch- oder Querformat) und Abgabeformaten (elektronisch, Papierauszug).

    Online-Dienst

    Katasterkarten-online

    ID: L100040_456847443

    Beschreibung

    Anwendung des LGLN

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2022 (von: Intrup, Sarah)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    zuständige Stelle

    Die Auszüge werden bereitgestellt durch

    • die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN),
    • eine in Niedersachsen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI)
    • oder durch die zuständige Kommune, sofern sie an der Bereitstellung dieser Auszüge mitwirkt.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Braunschweig-Wolfsburg - Katasteramt Gifhorn

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schloßgarten 6

    38518 Gifhorn

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05371 897-0

    Fax: 05371 897-238

    E-Mail: Katasteramt-GF@lgln.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 29.07.2009 (von: Dieter Lohrengel)

    Technisch geändert am 01.12.2021 (von: Intrup, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Online-Dienst: Katasterkarten-online

    Voraussetzungen

    Es bestehen keine Voraussetzungen - jede Person kann einen Auszug aus der Liegenschaftskarte beziehen, sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Kein Rechtsbehelf (da kein Verwaltungsakt).

    Kein Widerruf (da Sonderanfertigung - bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf - das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 23 S 111/13 U) hat am 12.2.2014 entschieden, dass der Verbraucher bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf habe, also wenn er ein individuell angepasstes Produkt bestelle).

    Verfahrensablauf

    Der Auszug aus der Liegenschaftskarte kann:

    • eigenständig über das digitale Onlineverfahren Katasterkarten-online oder
    • schriftlich oder
    • per E-Mail beantragt werden.

    Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:

    • Angaben zum beantragten Flurstück (Adresse oder Flurstückskennzeichen),
    • Angaben zum Abgabeformat,
    • Angabe zum Maßstab,
    • Angaben zur Farbvariante,
    • Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller.

    Der Auszug aus der Liegenschaftskarte wird postalisch übersandt oder zum Download bereitgestellt

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: 3 Werktage

    Bemerkung:

    Bei der Bearbeitungsdauer handelt es sich um einen ungefähren Wert.

    Bei der eigenständigen Beantragung über das digitale Onlineverfahren kann das gesamte Verfahren inkl. Bezahlung online abgeschlossen werden.

    Kosten

    Kostenhöhe: 21,42 €

    Vorkasse: Nein

    Bezeichnung der Kosten: Gebühr

    Zahlungsweise: Rechnung

    Gegebenenfalls zusätzlich: giropay

    Bemerkung:

    Ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte) ist kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). Diese Kostenordnung ist verbindlich für die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) und für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.

    Die angegebene Gebühr incl. USt. bezieht sich auf einen Auszug im Maßstab 1 : 1.000 oder 1 : 2.000 im Format DIN A4.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte) ist kein amtlicher Lageplan. Wenn Sie einen Bauantrag stellen wollen, benötigen Sie einen amtlichen Lageplan. Nähere Informationen erhalten Sie unter:

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) am 21.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 10.06.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Stichwörter

    Karte, Standardpräsentation Liegenschaftskarte, Kataster, Flurkartenauszug, Flurkarte, Flurstücke, LGLN, Liegenschaftskataster, ALKIS, Auszug amtliches Liegenschaftskataster, Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem, Katasteramt, Grundstück, Katasterauszug, Flurstück, Amtliche Liegenschaftskarte, Katasterkarte, Liegenschaftskarte, Liegenschaft, Kartenausgabe, Liegenschaftskarte: Erstellung - Auszug/Auskunft, Vermessung beantragen, Auszug amtliche Flurkarte, Karten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)