Bodenrichtwert Auskunft

    Bodenrichtwertkarte Auszug

    Bodenrichtwerte helfen Ihnen bei der Beantwortung der Fragestellung, welchen Wert der Grund und Boden in dem von Ihnen erfragten Bereich überschlägig hat.

    Beschreibung

    Bodenrichtwerte dienen der Grundstücksmarkttransparenz. Sie stellen zonenweise durchschnittliche Lagewerte mit wertbeeinflussenden Merkmalen dar, die für die Mehrzahl der sich in der Zone befindlichen Grundstücke gelten sollen. Dabei wird stets angenommen, dass das Grundstück unbebaut ist, unabhängig von einer realen Bebauung. Bei der Auskunft wird der Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter sowie mit seinen wertbestimmenden Merkmalen angegeben. Außer der Grundstücksmarkttransparenz dienen die Bodenrichtwerten auch steuerlichen Zwecken.

    Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt auf der Basis von tatsächlichen Kauffällen. Beurkundende Stellen sind nach dem Baugesetzbuch verpflichtet, Kopien der Kaufverträge an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zu senden. Die Gutachterausschüsse werten die Verträge über unbebaute Flächen aus und leiten daraus Bodenrichtwerte ab. Liegen für einen Bereich keine oder zu wenige Kaufverträge vor, so können auch andere Größen zur Bestimmung herangezogen werden, z. B. Indexreihen oder Mieten.

    Ermittelt und beschlossen werden die Bodenrichtwerte durch die Gutachterausschüsse.

    Die Gutachterausschüsse sind für bestimmte und durch das Land festgelegte Regionen in Niedersachsen zuständig; sie setzen sich zusammen aus vorsitzenden und ehrenamtlichen Mitgliedern. Die vorsitzenden Mitglieder sind Angehörige der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Ehrenamtliche Mitglieder sind fachkundige Personen aus dem weiten Feld der Immobilienwirtschaft, z. B. aus dem Bereich Architektur, Bauingenieurwesen, Landwirtschaft, Finanzwirtschaft oder Maklerwesen.

    Ein Gutachterausschuss ist stets selbständig und unabhängig tätig. Für die Unterstützung der Aufgabenerledigung verfügt jeder Gutachterausschuss über eine Geschäftsstelle, die ebenfalls bei der Vermessungs- und Katasterverwaltung angesiedelt ist.

    Online-Dienst

    Bodenrichtwertauskunft

    ID: L100040_420548982

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2021 (von: Henke, Doris)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    .Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses

    LGLN

    Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg

    Stau 3

    26122 Oldenburg

    E-Mail: oga@lgln.niedersachsen.de

    Für einzelne Nachfragen zu bestimmten Bodenrichtwerten finden Sie den für Sie örtlich zuständigen Gutachterausschuss über der Internetseite der Gutachterausschüsse in Niedersachsen. Für generelle fachliche Fragen nutzen Sie bitte die Adresse unter „Ansprechpunkt

    Hinweise für Altes Amt Lemförde: Auszug und Auskunft aus der Bodenrichtwertkarte

    Landesamt für Geoinformationen und Landesvermessung Niedersachsen

    Regionaldirektion Sulingen - Verden

    Galtener Str. 16

    27232 Sulingen

    Landesamt für Geoinformationen und Landesvermessung Niedersachsen

    Regionaldirektion Sulingen - Verden

    Galtener Str. 16

    27232 Sulingen

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Sulingen-Verden - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Sulingen-Verden

    Adresse

    Hausanschrift

    Galtener Straße 16

    27232 Sulingen

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Freitag und vor Feiertagen 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04271 801-505

    Fax: 04271 801-501

    E-Mail: gag-sul-ver@lgln.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2009 (von: Dieter Lohrengel)

    Technisch geändert am 10.03.2021 (von: Henke, Doris)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Onlineverfahren: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verfahrensablauf

    Bodenrichtwerte sind in Niedersachsen kostenfrei im Internet abrufbar:

    Immobilienmarkt Niedersachsen

    Für die Navigation zum gewünschten Bodenrichtwert stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

    1. Adresssuche
    2. Suche über Flurstücksnummer
    3. Grafische Suche über Zoomen und Verschieben des Kartenausschnitts.

    Der ausgewählte Bodenrichtwert wird Ihnen mit seinen wertbeeinflussenden Merkmalen angezeigt.

    Über einen Druckbutton können Sie auch einen amtlichen Ausdruck im PDF-Format anfordern und auf Ihrem Endgerät ausdrucken.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bodenrichtwerte können jederzeit im Internet abgerufen werden.

    Kosten

    Keine

    Bemerkungen

    Für einzelne Bodenrichtwerte sind u. U. Umrechnungstabellen angegeben. Wenn z. B. ein Bodenrichtwert abhängig von der Flächengröße eines Grundstücks ist, bezieht sich der Bodenrichtwert auf eine bestimmte angegebene Fläche. Umrechnungskoeffizienten ermöglichen eine Umrechnung bei abweichenden Flächen. Umrechnungen können auch für andere Merkmale definiert werden.

    Unter gesetzlich definierten Voraussetzungen kann es auch besondere Bodenrichtwerte geben, die zu einem abweichenden Zeitpunkt als dem regulären Turnus bestimmt worden sind. Dies kann z. B. in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet der Fall sein. Auf der Basis von sanierungsbeeinflussten Bodenrichtwertsteigerungen können von der Gemeinde Ausgleichsbeiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Bodenwert, Wertermittlung Immobilie, Bodenrichtwertkarte, Liegenschaften, Flurstück, Wohnen, Bodenrichtwertinformationssystem, Gag, Kauffall, Kataster, Bodenpreis, bauen, Immobilie, Gutachterausschüsse, Boden, Immobilie kaufen, Bodenrichtwert, Karten, Borisni, Katasteramt, Gutachter, Vermessung, Karte, Bauamt, Bodenrichtwertsteigerung, Verkehrswert, Karte einsehen, Immobilienpreis, Bodenrichtwerte, BORIS, LGLN, Gutachterausschuss, Gutachter beauftragen, Flächengröße, Liegenschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)