Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Beschreibung
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..
Hinweise für Osnabrück: internationaler Führerschein
Neben dem Kreishaus kann der Antrag auch bei den Landkreis vor Ort Kommunen Artland, Bad Essen, Bramsche, Fürstenau, Georgsmarienhütte und Melle gestellt werden.
Ansprechpartner
Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Fachdienst 5 Führerscheinstelle
Telefon Festnetz: 0541 501-30000
E-Mail: fuehrerscheinstelle@lkos.de
Internet
Formulare
Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vorlage des Kartenführerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Hinweise für Osnabrück: internationaler Führerschein
Personalausweis / Reisepass
Vorlage/Kopie des Kartenführerscheines
ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Voraussetzungen
- Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
- das 18. Lebensjahr vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
Hinweise für Osnabrück: internationaler Führerschein
Sie können den Antrag auf dem Postweg übermitteln oder nach Terminvereinbarung persönlich stellen.
Fristen
Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
internationaler Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerschein außerhalb EU