Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Beschreibung
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Hinweise für Bohmte: Führerschein
Für die Bearbeitung der Führerscheine im Allgemeinen ist der Landkreis Osnabrück zuständig.
Die Erstanträge für Bürger aus der Gemeinde Bohmte sind jedoch vor Ort in der hiesigen Kfz-Zulassung einzureichen.
Die Umstellung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis ist für Bürger aus der Gemeinde Bohmte hier zu erledigen.
Mehr Informationen finden Sie unter
Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis
Für die Bearbeitung der Führerscheine im Allgemeinen ist der Landkreis Osnabrück zuständig.
Die Erstanträge für Bürger aus der Gemeinde Bohmte sind jedoch vor Ort in der hiesigen Kfz-Zulassung einzureichen.
Die Umstellung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis ist für Bürger aus der Gemeinde Bohmte hier zu erledigen.
Mehr Informationen finden Sie unter
Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis
Online-Dienst
Führerschein: Ausstellung - Internationaler Führerschein
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..
Hinweise für Osnabrück: internationaler Führerschein
Neben dem Kreishaus kann der Antrag auch bei den Landkreis vor Ort Kommunen Artland, Bad Essen, Bramsche, Fürstenau, Georgsmarienhütte und Melle gestellt werden.
Neben dem Kreishaus kann der Antrag auch bei den Landkreis vor Ort Kommunen Artland, Bad Essen, Bramsche, Fürstenau, Georgsmarienhütte und Melle gestellt werden.
Ansprechpartner
Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Einheitsgemeinde Bohmte - Bürgerbüro
Beschreibung
Um Ihre Wartezeiten zu reduzieren, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin!
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr 
Formulare
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vorlage des Kartenführerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Hinweise für Osnabrück: internationaler Führerschein
Personalausweis / Reisepass
Vorlage/Kopie des Kartenführerscheines
ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Personalausweis / Reisepass
Vorlage/Kopie des Kartenführerscheines
ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Voraussetzungen
- Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
- das 18. Lebensjahr vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
Hinweise für Osnabrück: internationaler Führerschein
Sie können den Antrag auf dem Postweg übermitteln oder nach Terminvereinbarung persönlich stellen.
Sie können den Antrag auf dem Postweg übermitteln oder nach Terminvereinbarung persönlich stellen.
Fristen
Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Hinweise für Osnabrück: internationaler Führerschein
Fachlich freigegeben durch FD 5 - Abt. 5.1 Führerscheinstelle
Stichwörter
internationaler Führerschein, Führerschein, Führerschein außerhalb EU, Fahrerlaubnis