Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Beschreibung
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..
Ansprechpartner
Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Sprechzeiten am Nachmittag: Montag 14:00 - 15:00 Uhr Dienstag - Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: 05721 703-1155
Kontaktperson
Frau Götsch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5721 7031142
Fax: +49 5721 7031388
E-Mail: fuehrerschein@schaumburg.de
Frau Nahrhold
Hausanschrift
Fax: +49 5721 7031388
Telefon Festnetz: +49 5721 7031141
E-Mail: fuehrerschein@schaumburg.de
Formulare
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vorlage des Kartenführerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Voraussetzungen
- Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
- das 18. Lebensjahr vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
Fristen
Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Hinweise für Schaumburg: Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Für die Ausstellung eines internationalen Führerscheines fallen Gebühren in Höhe von 16,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.
Weitere Informationen
Hinweise für Schaumburg: Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
internationaler Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerschein außerhalb EU