Internationaler Führerschein Ausstellung

    Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein

    Beschreibung

    Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Online-Dienst

    Kontaktformular für Fahrerlaubnisangelegenheiten

    ID: L100040_530642974

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2023 (von: Webservice, Region Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Region Hannover)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..

    Ansprechpartner

    32.08 - Team Fahrerlaubnisangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 20

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
    Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland

    Weitere Informationen

    Direkt zur Onlineterminvergabe Die Region Hannover ist die zuständige Behörde für alle 20 Städte und Gemeinden rund um Hannover. Einwohner*innen Hannovers wenden sich bitte an die Stadt Hannover. Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023 (von: Webservice, Region Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Region Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Vorlage des Kartenführerscheines
    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

    Hinweise für Pattensen: Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein

    Sollten Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheines sein, ist gleichzeitig ein Antrag auf Umstellung zu stellen.

    Der EU-Kartenführerschein ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins!

    Es sind Warte- und Bearbeitungszeiten von bis zu 12 Wochen einzuplanen, falls noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden ist! Ansonsten kann er bei dem Termin im Servicecenter nach Erstellung mitgenommen werden.

    Sollten Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheines sein, ist gleichzeitig ein Antrag auf Umstellung zu stellen.

    Der EU-Kartenführerschein ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins!

    Es sind Warte- und Bearbeitungszeiten von bis zu 12 Wochen einzuplanen, falls noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden ist! Ansonsten kann er bei dem Termin im Servicecenter nach Erstellung mitgenommen werden.

    Voraussetzungen

    • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
    • das 18. Lebensjahr vollendet sein
    • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.

    Fristen

    Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.

    Kosten

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
    Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    internationaler Führerschein, Führerschein, Führerschein außerhalb EU, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Metainformation