Internationaler Führerschein AusstellungOnline erledigen

    Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein

    Beschreibung

    Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Hinweise für Göttingen: Fahrerlaubnis: Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

    Einen internationalen Führerschein kann erhalten, wer im Besitz eines Kartenführerscheines ist.

    Der internationale Führerschein ersetzt keinen nationalen Führerschein, sondern bestätigt lediglich den Besitz einer nationalen Fahrerlaubnis in verschiedenen Sprachen. Er wird auf maximal drei Jahre befristet ausgestellt und kann nicht verlängert werden. Für Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis gilt er nur im Ausland. Wird die nationale Fahrerlaubnis entzogen, verliert auch der internationale Führerschein seine Gültigkeit.

    Innerhalb der Staaten der Europäischen Union und der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ist ein internationaler Führerschein nicht notwendig, hier reicht der EU-Kartenführerschein aus. Darüber hinaus und insbesondere in Übersee wird aber die Mitnahme eines internationalen Führerscheines dringend angeraten.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Göttingen

    ID: L100040_473368775

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..

    Ansprechpartner

    Landkreis Göttingen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhäuser Landstraße 4

    37083 Göttingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0551 525-0

    Fax: 0551 525-180

    E-Mail: info@landkreisgoettingen.de

    Internet

    Formulare

    Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
    Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Vorlage des Kartenführerscheines
    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

    Hinweise für Göttingen: Fahrerlaubnis: Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

    • Antrag auf Erteilung eines internationalen Führerscheins
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm)
    • Kartenführerschein

    Voraussetzungen

    • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
    • das 18. Lebensjahr vollendet sein
    • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Göttingen: Fahrerlaubnis: Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.

    Fristen

    Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.

    Kosten

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

    Hinweise für Göttingen: Fahrerlaubnis: Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

    Die Gebühr beträgt 16,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
    Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    internationaler Führerschein, Führerschein, Führerschein außerhalb EU, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de