Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunftssperre Einrichtung

    Beschreibung

    Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

    Online-Dienst

    Auskunftssperre

    ID: L100040_559773963

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1551

    49364 Vechta

    Hausanschrift

    Burgstraße 6

    49377 Vechta

    Parkplätze

    • Frauenparkplatz: Tiefgarage
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Tiefgarage Rathaus
      Anzahl: 60  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Rathaus
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04441 886-0

    Fax: 04441 886-199

    E-Mail: info@vechta.de

    Kontaktperson

    • Frau Edith Kamphake

      Telefon Festnetz: 04441 8863304

    • Frau Martina Schoster

      Telefon Festnetz: 04441 8863306

    • Frau Laura Schünemann

      Telefon Festnetz: 04441 8863305

    • Herr Daniel Tebben

      Telefon Festnetz: 04441 8863307

    • Herr Maximilian Von Höven

      Telefon Festnetz: 04441 8863303

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

    Fristen

    Geltungsdauer: 2 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Übermitttlungssperre, Daten sperren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de