Auskunftssperre Einrichtung
Beschreibung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Online-Dienst
Beantragung einer Auskunftssperre
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Harpstedt - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Amtshof
Anzahl: 28 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Amtshof
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Harpstedt, Redekerweg
Linie:- Bus: 226
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 04244 82-26
Fax: 04244 82-29
Telefon Festnetz: 04244 82-27
E-Mail: meldeamt@harpstedt.de
Internet
Bankverbindung
Samtgemeinde Harpstedt
Empfänger: Samtgemeinde Harpstedt
IBAN: DE51 2805 0100 0075 4045 09
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Fristen
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist.
Geltungsdauer: 2 Jahre
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015
Stichwörter
Daten sperren, Übermitttlungssperre