Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunftssperre Einrichtung

    Beschreibung

    Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

    Online-Dienst

    Beantragung einer Auskunftssperre

    ID: L100040_480667165

    Beschreibung

    Beantragung einer Auskunftssperre

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Harpstedt - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsfreiheit 1

    27243 Harpstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Amtshof
      Anzahl: 28  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Amtshof
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Harpstedt, Redekerweg
      Linie:
      • Bus: 226

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04244 82-26

    Fax: 04244 82-29

    Telefon Festnetz: 04244 82-27

    E-Mail: meldeamt@harpstedt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Harpstedt

    Empfänger: Samtgemeinde Harpstedt

    IBAN: DE51 2805 0100 0075 4045 09

    Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

    Fristen

    Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist. 

    Geltungsdauer: 2 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 27.08.2024

    Stichwörter

    Daten sperren, Übermitttlungssperre

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English